Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK NordWest hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.aok.de/nordwest-aussendienst.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://www.aok.de/nordwest-aussendienst ist mit der BITV 2.0 und dem BGG derzeit mehr als 90 Prozent vereinbar.

 

Die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG hat den Internetauftritt im Oktober 2022 nach dem WCAG-Verfahren getestet und zertifiziert. Daraufhin wurden Anpassungen zur Barrierefreiheit der Website vorgenommen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind u. a. nicht barrierefrei:

 

  • Das Farbschema erfüllt nicht immer die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
  • Die Tastaturbedienung, insbesondere von Overlays, muss optimiert werden.
  • Formulare müssen in Details verbessert werden (insbesondere Funktionen zur Autovervollständigung).
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.

Weitere Anpassungen sind momentan nicht geplant, da die Seite zum großen Teil die Vorgaben des BITV 2.0 und des BGG erfüllt, und weitere Anpassungen durch Versichertengelder vorgenommen werden müssten und diese nur zweckgebunden genutzt werden dürfen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.12.2022 erstellt. Sie wurde nach der Auditierung durch die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG angepasst.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:

barrierefreiheit.online (at) nw.aok.de
Stefan Scheider
Unternehmensbereich Kunde & Markt
AOK NordWest

 

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

 

Telefon: 030 18 527 2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info (at) schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de