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Gewalt gegen Gesundheitskräfte: Bäk schlägt Meldeportal vor

14.10.2024 2:30 Min. Lesedauer

Die zunehmenden Angriffe auf Rettungskräfte will die Bundesregierung mit schärferen Strafen eindämmen. Die Bundesärztekammer (Bäk) begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen, forderte aber in einer Stellungnahme für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages heute eine konsequente Ahndung der Taten. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte müssten „die rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich voll ausnutzen und Angriffe, egal ob körperlich oder verbal, konsequent verfolgen und bestrafen“. Ein besonderes Augenmerk auf Gewalt gegen Personal in Praxen bei den gesetzlichen Änderungen wünschte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Dringenden „Handlungsbedarf“ sah der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen bei der heutigen Anhörung. Allein bei einer KBV-Umfrage hätte etwa die Hälfte der Mitarbeitenden angegeben, körperliche Gewalt in einer Praxis erfahren zu haben. Zwar sei die Polizei in der Regel sehr schnell vor Ort, aber die „weitere Behandlung dieser Straftaten ist dann eher unzufriedenstellend“ und die Verfahren würden eingestellt, beklagte Gassen. Ebenso wie der KBV ging der Unions-Fraktion der Entwurf zum „Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ nicht weit genug. Sie verlangte unter anderem, dass in den Schutzbereich auch „Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie sonstige Angehörige der Gesundheitsberufe“ aufgenommen würden.

Um ein einfaches Melden von Angriffen und Pöbeleien „mit wenigen Klicks“ auch in stressigen Situationen unter Zeitdruck zu ermöglichen, schlug Bäk-Präsident Klaus Reinhardt Onlineplattformen vor, wie es diese für andere Straftaten bereits gebe. Auch seien darüber hinaus weitere staatliche Initiativen erforderlich. Es brauche flächendeckende und auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnittene Informationskampagnen zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Wir müssen Gewalt gegen medizinisches Personal gesamtgesellschaftlich ächten“, betonte Reinhardt. Kliniken fühlten sich zudem von der Polizei offenbar nicht hinreichend geschützt, da viele inzwischen Sicherheitsdienste beschäftigten. Dies sei ein weiterer Kostenfaktor.

Der Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium gegen die wachsende Gewalt im Gesundheitssektor soll auch mögliche „gravierende Auswirkungen“ auf die „Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens“ abwenden. Neue Höchststände bei Attacken auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute verzeichnete indes das heute veröffentlichte Lagebild des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023. (imo)

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