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Ärzte: Ansteckungsrisiken an Weihnachten erfordern hohe Achtsamkeit

23.12.2024 3 Min. Lesedauer

Trotz moderaten Infektionsgeschehens warnt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband vor den Weihnachtsfeiertagen vor Fahrlässigkeit. „Wenn sich größere Gruppen von Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten, besteht immer ein gewisses Infektionsrisiko“, sagte Verbandschef Markus Beier G+G. Das gelte für Grippe und Corona gleichermaßen. Die Infektionslage für akute respiratorische Erkrankungen (ARE) ist laut aktuellem Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) „auf einem vergleichsweise hohen Niveau“, die Zahl schwerer Atemwegsinfektionen jedoch „teilweise unter dem Niveau der Vorjahre“. Die Zahl der Arztbesuche wegen ARE sei im Vergleich zur Vorwoche „stabil“ geblieben.

Beier besorgen vor allem die „generell niedrigen Impfquoten in Deutschland“. Bei der Grippeimpfung „liegen wir bei den älteren Bürgerinnen und Bürgern mit einer Impfquote von etwas über 40 Prozent deutlich unter dem EU-Ziel von mindestens 75 Prozent“. Aktuelle Corona-Impfzahlen gebe es wegen des ausgelaufenen digitalen Impfmonitorings nicht. „Unser Eindruck aus den Praxen ist jedoch, dass es bei den Risikogruppen nach wie vor relevante Impflücken bei den Booster-Impfungen gibt“, berichtete der Allgemeinmediziner. Dennoch sei die Grundimmunität aufgrund mehrfacher Impfungen beziehungsweise wiederholter Erkrankungen hoch und das Risiko schwerer Verläufe sehr gering. „Ein Grund zur übermäßigen Sorge besteht nicht“, versicherte Beier. Weihnachtsbesucher bat Beier um Rücksichtnahme. Sie sollten bei Symptomen zu Hause bleiben. Auch bei mildem Verlauf sei eine Corona-Infektion „kein schönes Mitbringsel“ und für Risikopatienten weiterhin gefährlich.

Der „ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung fordert in seiner heute veröffentlichten achten Stellungnahme eine breitere Nutzung von Gesundheitsdaten bei der Prävention von Infektionskrankheiten. Unter anderem empfiehlt das Gremium die „Standardisierung, Verbesserung der Qualität und Dokumentation von bundesweit regelhaft erhobenen Gesundheitsdaten“ sowie die „Erweiterung der bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen für die Nachnutzung von Gesundheitsdaten ohne individuelle Einwilligung für Forschungszwecke“. Der Rat entstand während der Corona-Pandemie und führt unter seinem jetzigen Namen seine Arbeit im Auftrag des Bundeskanzleramtes fort, „um auch auf zukünftige Herausforderungen bestmöglich vorbereitet zu sein“. (rbr)