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AOK zeigt neue Wege für regionale Versorgung auf

17.04.2024 3 Min. Lesedauer

Freiräume für passgenaue regionale Lösungen, innovative und patientengerechte Versorgungsangebote mit Perspektive sowie der Abbau von Vetorechten und Blockaden: Mit einer Reihe von Lösungsvorschlägen möchte der AOK-Bundesverband die sektorenunabhängige Versorgung voranbringen. Als „Motor für den Wandel“ sei eine „Generalklausel“ notwendig“, sagte Verbandschefin Carola Reimann heute in Berlin bei der Präsentation des Positionspapiers „Gesundheitsregionen“. „Was wir brauchen, ist ein funktionierender rechtlicher Hebel für dezentrale, flexible Lösungsansätze vor Ort, um der Bevölkerung weiterhin sichere und verlässliche Versorgungsangebote machen zu können.“ Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, betonte: „Initiative darf nicht an Vetorechten und sektoralen Grenzen scheitern.“ Nur so lasse sich die Versorgung reformfähig machen.

Kernvorschlag des AOK-Positionspapiers ist eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine „regionale sektorenunabhängige Versorgung“ (RegioSV), um entsprechende Initiativen vor Ort leichter und dauerhaft anzubieten. „Dieser neue Vertragsrahmen muss möglichst dezentral, flexibel und praxistauglich formuliert werden, so dass die gestaltungswilligen Akteure vor Ort ausreichenden Handlungsspielraum bekommen und schnell auf Veränderungen reagieren können“, so Richard. Derzeit gebe es zu viele „überspezialisierte, überregionalisierte Paragrafen und Blaupausen, die unverbunden nebeneinanderstehen“. Darüber hinaus „wollen wir nicht mehr, dass der Langsamste das Tempo bestimmt“. Laut Konzept können bei Bedarf alle wesentlichen regionalen Akteure zu Vertragspartnern werden. Zudem können die so geschlossenen regionalen Versorgungsverträge ab einer Marktabdeckung von 70 Prozent auch Teil der Regelversorgung werden und sich schneller als bisher dauerhaft durchsetzen. „So wollen wir eine Mehrheit dafür begeistern“, schilderte Richard.

Grundprinzip des AOK-RegioSV ist Richard zufolge die inhaltliche Anschlussfähigkeit an vorhandene Versorgungsstrukturen – und auch an neue Versorgungselemente wie sektorenübergreifende Versorger, interprofessionelle Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske. Die zwei letzten Elemente hatte das Bundesgesundheitsministerium im neuen Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wieder gestrichen. Der AOK-Bundesverband hatte daraufhin den Entwurf als „inhaltlich entkernt“ kritisiert. „Wir werden darauf drängen, dass im parlamentarischen Verfahren die gestrichenen Punkte wieder aufgenommen werden“, sagte Reimann. (bhu)

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