Apothekenreform noch nicht tot – Teile werden ausgegliedert
Die umstrittene Apothekenreform ist trotz entgegenlautender Spekulationen noch nicht vom Tisch. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) teilte heute auf G+G-Anfrage mit: „Die Apothekenreform wird derzeit noch regierungsintern beraten.“ Ob, wann und in welcher Form Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Reform ins Kabinett zur Abstimmung bringt, bleibt allerdings offen. Erst sollte es im Juli einen Kabinettsbeschluss geben, dann im August. Seither rutscht die Reform in der Kabinettzeitplanung immer weiter nach hinten.
Allerdings ist geplant, relevante Inhalte des Gesetzes mit weiteren Themen über Änderungsanträge der Ampel an den Gesetzentwurf zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit anzuhängen. Darin ist etwa vorgesehen, dass Apotheken Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen vornehmen dürfen, wenn das Personal geschult ist und die Impfwilligen mindestens 18 Jahre alt sind. Grippe- und Coronaschutzimpfungen sollen hingegen ohne Schulung durchgeführt werden dürfen. Weiterhin werden laut Antrag Tests auf Adenoviren, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial-Viren und das Rotavirus gestattet, wenn sieeine Apotheke oder eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen.
Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich, die Impfquoten durch den Pieks in den Apotheken zu erhöhen. „Das ist ein wichtiger Beitrag in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“, heißt es in einer G+G vorliegenden ersten Bewertung. „Die Ausweitung von Testungen auf Erreger von Infektionskrankheiten durch Apotheken ist hingegen nicht sachgerecht.“ Denn bei einem eventuell positiven Ergebnis sei eine unmittelbare ärztliche Behandlung nötig. Auch die Medizin-Labore haben sich bereits deutlich gegen Infektionsdiagnostik in Apotheken ausgesprochen. Der Hausärzteverband hält das Impfangebot in Apotheken für eine „Sackgasse“.
Die heftig diskutierten „Apotheken ohne Apotheker“, die der Referentenentwurf vorsieht, werden in den Anträgen nicht aufgeführt. Laut Entwurf sollen die pharmazeutisch-technischen Assistenten den Apotheker in bestimmten Fällen ersetzen können. Fragen können sie per Video an einen diensthabenden Apotheker stellen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert, das schwäche den Verbraucherschutz, reduziere Qualität und kürze Leistungen. Die Reform sei ein „Apothekenschwächungsgesetz“ und dürfe in der vorliegenden Fassung keinesfalls von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden. Auch die FDP hatte sich den Plänen widersetzt. (bhu)
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