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AOK holt 43 Millionen Euro für Versicherte zurück

17.12.2024 2 Min. Lesedauer

Mehr Hinweise auf Abrechnungsbetrug und mehr aufgeklärte Fälle: In den vergangenen beiden Jahren hat die AOK-Gemeinschaft rund 42,8 Millionen Euro für ihre Versicherten zurückgeholt. Das geht aus dem heute veröffentlichten AOK-Fehlverhaltensbericht für die Jahre 2022 und 2023 hervor. Die Summe der realisierten Rückforderungen überstieg das Ergebnis für die Jahre 2020 und 2021 um 21 Prozent (7,4 Millionen Euro). Bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen will die AOK künftig verstärkt neue technische Möglichkeiten wie Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Der AOK-Bundesverband forderte erneut das bundesweite Einrichten von Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

Laut Bericht erhielt die AOK-Gemeinschaft in den Jahren 2022 und 2023 knapp 11.000 Hinweise auf Abrechnungsbetrug, Bestechung, Fälschung von Unterlagen oder Missbrauch von Gesundheitskarten – etwa 14 Prozent mehr als im Berichtszeitraum davor. Insgesamt wurden von den zuständigen Stellen bei den elf AOKs knapp 14.000 Fälle verfolgt. Spitzenreiter waren erneut die Bereiche Pflege und Häusliche Krankenpflege mit 2.772 neuen Verdachtsfällen. An zweiter Stelle standen Arznei- und Verbandsmittel mit 1.139 neuen Fällen, gefolgt von 927 versichertenbezogenen Betrugsfällen, zum Beispiel das Einlösen gefälschter Arzneimittel-Rezepte.

Als „absolute Spezialmaterie“ bezeichnete Knut Lambertin, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Ermittlungsverfahren. Die Wissensbündelung bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften sei umso wichtiger, da Krankenkassen keine Strafbehörden seien. „Die Kriminalitätsbekämpfung ist Sache des Staates. Die Bürger haben ein Recht auf eine gute Ausstattung der Justizbehörden“, so der Versichertenvertreter.

Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum sanken die gesicherten Rückforderungen im Pflegebereich von 11,25 auf 9,63 Millionen Euro. „Die breite Medienberichterstattung über Betrugsfälle in der Pflege dürfte dazu beigetragen haben, dass Kassen, Angehörige, aber auch Beschäftigte aus der Pflege verstärkt auf Unregelmäßigkeiten achten“, erläuterte Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende für die Arbeitgeberseite.

Um Abrechnungsfehler oder -betrug in der Pflege zu erschweren, empfiehlt die AOK die Einführung eines vom Pflegegrad abhängigen Pflegebasisbudgets. „Eine solche Vereinfachung des Leistungsrechts würde die Betrugswahrscheinlichkeit senken und gleichzeitig weiter den niedrigschwelligen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährleisten“, sagte Wagenmann. (ts)

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