Datenschutzbeauftragte sieht keine großen Probleme bei ePA
Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) inzwischen keine größeren Probleme mehr. Bei der Vorstellung des 33. Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) appellierte Louisa Specht-Riemenschneider heute aber an die Versicherten, sich zu informieren.
„Die ePA wird kommen, und was wir als Gesellschaft daraus machen, das ist allein uns überlassen", sagte Specht-Riemenschneider „Mein Ziel ist, dass niemand die ePA nutzt oder nicht nutzt, nur weil er oder sie sich nicht ausreichend gut informiert fühlt."
„Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst“, betonte die BFDI-Chefin Specht-Riemenschneider. Insgesamt könne die neugestaltete ePA den Versicherten echte Vorteile der Digitalisierung bringen. Ihre Behörde habe bereits erreicht, dass Versicherte ihren Widerspruch über sämtliche Kommunikationskanäle einreichen können, also per Post, per Telefon oder auf elektronischem Weg. Zudem verpflichte die Umstellung auf Widerspruch statt Einwilligung die Verantwortlichen, „alle Betroffenen korrekt und verständlich über ihre Rechte aufzuklären“, heißt es im Bericht für das Jahr 2024. Die Krankenkassen erfüllten ihre Informationspflichten. Auch nach Worten von Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, kann die Einführung von Widerspruchslösungen statt aufwändiger Einwilligungsverfahren für staatliche Services die Nutzung digitaler Verwaltungsangebote erheblich vereinfachen. Deshalb sollte sie „als Blaupause auch für den privatwirtschaftlichen Bereich dienen,“ erklärte Dehmel.
Specht-Riemenschneider bedankte sich explizit beim Chaos Computer Club (CCC) für das Aufdecken einer Sicherheitslücke, mit der sich Unbefugte Zugriff auf E-Akten verschaffen konnten. Sie sei dem CCC „sehr, sehr dankbar“. Der Club hatte Ende vorigen Jahres angesichts „besorgniserregender Sicherheitsprobleme“ davor gewarnt, die ePA im damals aktuellen Zustand auszurollen.
Die Verabschiedung der europäischen KI-Verordnung im vorigen Jahr habe die BFDI konstruktiv begleitet, so Specht-Riemenschneider weiter. Für dieses Jahr sei es eine der Herausforderungen, „das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu orchestrieren“. „Ich will grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa ermöglichen”, so die Behördenchefin. Generell setze sie auf die Beratung aller, die sich an europäisches Recht halten wollten. (ter)
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