BMBF will Gesundheitsforschung erleichtern
Das Bundeswissenschaftsministerium will die Gesundheitsforschung in Deutschland erleichtern. Dazu sollen etwa Gesundheitsdaten für Forscher schneller zur Verfügung stehen und die Grenzen für die Embryonen- und Stammzellforschung gelockert werden. „Innovative Technologien müssen in Deutschland schneller und flexibler erprobt werden können – auch ohne vorgeschaltete langwierige Regulierungsprozesse“, heißt es in einem Impulspapier des Ministeriums, das „Table Media“ heute öffentlich machte.
„Gesundheitsdaten sollten noch breiter, schneller und möglichst interoperabel für die Forschung verfügbar gemacht werden“, schreibt das Ministerium weiter. Mit dem im März vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem Digitalgesetz (DigiG) sowie dem Aufbau eines Europäischen Gesundheitsdatenraums in der EU seien bereits „wichtige Weichen“ gestellt worden. Bei der weiteren Ausgestaltung des Rechtsrahmens sollten die Harmonisierung des Datenschutzrechts und die Verknüpfbarkeit von Daten aus unterschiedlichen Quellen noch besser berücksichtigt werden.
Das GDNG soll „bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung“ verringern und die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung verbessern. Verbraucherschützer hatten im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, die Datennutzung auf gemeinwohlorientierte Forschung zu begrenzen. Auch der AOK-Bundesverband wandte sich in seiner Stellungnahme gegen eine „uneingeschränkte Öffnung“ des Kreises der Nutzer dieser Daten, begrüßte aber die Intention des Gesetzes und die geplanten Möglichkeiten für die Versorgung der Versicherten.
Bei der Embryonen- und Stammzellforschung moniert das Bundeswissenschaftsministerium die „zu engen Grenzen“, die das deutsche Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz den Forschern vorgäben. Angesichts der „rasanten Fortschritte“ in der Zellbiologie und der medizinischen Forschung seien diese Gesetze nicht mehr „zeitgemäß“. Wissenschaftler erhoffen sich durch die Forschung mit embryonalen Stammzellen neue Therapien bis hin zur Züchtung von Ersatzorganen und -geweben. Die Forschung wird jedoch kontrovers diskutiert, weil zur Gewinnung embryonaler Stammzelllinien menschliche Embryonen zerstört werden müssen. Bislang bewertet in Deutschland die seit 2002 bestehende Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung (ZES) die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben, bei denen der Einsatz humaner embryonaler Stammzellen geplant ist. (at)