Update

BMG: Notfallreform im Zeitplan – KBV präsentiert Gutachten

20.06.2024 3 Min. Lesedauer

Trotz Kritik der Verbände gibt sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der geplanten Notfallreform optimistisch. Die Reform habe „eine sehr, sehr gute, realistische Chance, 2025 im Bundesgesetzblatt zu stehen“, sagte BMG-Abteilungsleiter Michael Weller heute bei der Vorstellung eines Gutachtens zur Akut- und Notfallversorgung im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Weller gab sich zuversichtlich, dass sowohl die Reform der Notfallversorgung als auch die des Rettungsdienstes „durchgehen“ würden. Die KBV betonte die Dringlichkeit der Reform. „Wir brauchen Steuerung“, erklärte KBV-Vizechef Stefan Hofmeister. „Uns geht das Personal aus.“ An dem Gesetzentwurf müsse aber noch einiges verändert werden. Momentan decke er immer noch zu sehr „Bedürfnisse statt Bedarf“ ab. Wichtig sei, die bereitschaftsärztliche Notfallnummer 116 117 durch eine Strukturfinanzierung besser aufzustellen. 

Der Co-Autor des Gutachtens, Joachim Szecsenyi vom Aqua-Institut in Göttingen, beklagte die „Ineffizienzen“ gerade in der Notfallversorgung in Deutschland. Sie sei bedürfnis- und nicht bedarfsorientiert ausgerichtet. In anderen Ländern gebe es eine „harte Tür“ zum Notfallzentrum. In Deutschland hingegen könnten Patienten direkt zum Spezialisten oder ins Krankenhaus gehen.

In Dänemark, England und den Niederlanden gebe es hingegen eine „Hotline-first-Strategie“, erläuterte Gutachter Martin Scherer vom Uniklinikum Hamburg-Eppendorf. Die Arbeitsgruppe empfehle dies auch für Deutschland. Mit einem flächendeckenden einheitlichen Ersteinschätzungsverfahren könnten die Patienten besser in die geeignete Versorgungsebene geleitet werden. Wichtig sei auch ein lückenloser Informationsfluss über die Versorgungssektoren hinweg durch eine digitale Notfallakte. Die momentan schlechte Steuerung im System müsse unbedingt verbessert werden. Das Gutachten orientiert sich an den Modellen in England, Dänemark und den Niederlanden. Die Erfahrungen in anderen Ländern seien jedoch nicht eins zu eins auf Deutschland umsetzbar, schränkte Hofmeister ein.

Der Anfang Juni bekannt gewordene BMG-Gesetzesentwurf zur Notfallreform sieht unter anderem vor, dass künftig „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) darüber entscheiden, ob Patienten, die in die Notaufnahme kommen, ambulant oder stationär behandelt werden. (at)

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.