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Bündnis dringt auf sinnvolle Vorhaltefinanzierung

26.08.2024 3 Min. Lesedauer

Eine ungewöhnlich breite Allianz aus Krankenkassen, Krankenhausträgern und der Krebsgesellschaft dringt auf eine sinnvolle Vorhaltefinanzierung und klare Qualitätsvorgaben bei der Klinikreform. In einer gemeinsamen Erklärung appellieren der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband und die Deutsche Krebsgesellschaft an Bund, Länder und Regierungsfraktionen, die Reform so umzusetzen, dass damit Patientenversorgung und Arbeitsbedingungen in den Kliniken verbessert und zukunftsfähige Krankenhausstrukturen geschafften werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte seinen Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trotz massiven Widerstands der Länder Ende Juni in den Bundestag eingebracht. Die Parlamentsanhörung zum Kabinettsentwurf ist für Ende September geplant.

In ihrer Erklärung kritisieren die fünf Verbände die im KHVVG vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Zahlen ohne Bevölkerungsbezug. Damit werde „keine wesentliche Änderung im Vergleich zum bestehenden System geschaffen, weil Mengenanreize bestehen bleiben und die Ambulantisierung von Leistungen ausgebremst wird“, heißt es. Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung ließen sich zukunftssichere Krankenhausstrukturen ableiten. Um den  Versorgungsbedarf zu ermitteln, müsse zeitnah ein wissenschaftlich fundiertes Instrument entwickelt werden.

Weiter plädieren die Verbände für eine enge Verzahnung von Struktur- und Finanzierungsreform. Die geplanten Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um die nötige Routine in der Versorgung zu gewährleisten. Zentralisierung und Spezialisierung sollten insbesondere in der Versorgung von Patienten mit Krebs umgesetzt werden. Dabei verweisen sie auf eine Studie, wonach Krebskranke, die in zertifizierten Zentren behandelt werden, bessere Überlebenschancen haben. Die Festlegung von Leistungsgruppen und Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, die einer breiten Konsensfindung bedürfe, betonen die fünf Partner weiter. Hier müsse auch die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Selbstverwaltungspartner und der Fachgesellschaften einbezogen werden.

Unterstützung kam auch vom Marburger Bund. Im Gesundheitswesen gebe es eine breite Übereinstimmung, „dass die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als mengenunabhängige Vergütungskomponente ausgestaltet werden sollte“, sagte die Vorsitzende Susanne Johna. In der Öffentlichkeit werde immer wieder der Eindruck erweckt, mit der Reform würde den Kliniken der ökonomische Druck genommen. Das sei allenfalls „reines Wunschdenken“. (at)

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