Notfallreform sorgt weiter für Differenzen zwischen Bund und Ländern
Bei der geplanten Notfallreform besteht weiter erhebliche Unstimmigkeit zwischen Bund und Ländern. Davon zeugt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, die G+G vorliegt. Die am Mittwoch im Kabinett beschlossene Position des Bundes stimmt keinem einzigen Änderungswunsch der Länder zu, sondern verspricht nur die Prüfung einiger Vorschläge. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag ist bereits für den kommenden Mittwoch angesetzt. Das Kabinett hatte dem Entwurf Mitte Juli zugestimmt.
In ihrer Gegenäußerung besteht die Regierung weiter darauf, Rettungs- und Notfallreform zu verknüpfen. „Die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes ist es, die drei Versorgungsbereiche der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie Rettungsdienste – besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen“, heißt es. Die Länder hatten in ihrer Stellungnahme die Wahrung ihrer Kompetenzen angemahnt. Den Plan der Regierung, die ebenfalls angestrebte Reform des Rettungsdienstes während des parlamentarischen Verfahrens in das Notfallgesetz zu integrieren, bewerteten sie als kritisch, da der Bund nicht für das Rettungswesen zuständig sei.
Prüfen will die Regierung unter anderem die Kritik der Länder am Ausbau des aufsuchenden Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf 24 Stunden pro Tag. Diese Ausweitung sehen die Länder mit Sorge und befürchten die Schaffung teurer, personalintensiver Parallelstrukturen. Dagegen beharrt die Regierung weiter auf einer gemeinsamen Finanzierung des Notdienstes durch die gesetzliche Krankenversicherung und die KVen. „Für eine einseitige Finanzierung der Kosten für die Sicherstellung der Strukturen und des Betriebs des Notdienstes ausschließlich durch die Krankenkassen besteht kein Anlass“, schreibt der Bund.
Viele Notaufnahmen in Deutschland sind chronisch überlastet, Rettungsdienste klagen über unnötige Einsätze. Hauptgrund dafür ist eine mangelnde Steuerung. Dies will die Reform mit der Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens angehen. Der AOK-Bundesverband begrüßt diesen Ansatz. „Im internationalen Vergleich landen hierzulande noch viel zu viele Notfälle in Krankenhausbetten“, sagte AOK-Vorständin Carola Reimann anlässlich der Verbändeanhörung. In einem Gutachten bewertete die Björn-Steiger-Stiftung im Juli den Zustand der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland als „prekär“ und konstatierte bei den Strukturen des Rettungsdienstes „Standards wie in Entwicklungsländern“. (at)
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