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Länder machen Weg frei für höheren Beitragssatz zur Pflege

20.12.2024 3 Min. Lesedauer

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine Beitragssatzerhöhung in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Länderkammer billigte die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 vorsieht. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, nannte die Anhebung einen „Notbehelf, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung vorübergehend zu sichern“. Die Erhöhung werde maximal bis Jahresende 2025 reichen. Die Präsidentin des Sozialverbandes VDK, Verena Bentele, schloss nicht aus, dass eine weitere Erhöhung „sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden“ könnte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach räumte ein: Perspektivisch sei eine „grundsätzliche Lösung“ notwendig.

Beitragszahler ohne Kinder zahlen ab nächstem Jahr 4,2 Prozent statt vier Prozent des beitragspflichtigen Einkommens in die SPV ein, Mitglieder mit einem Kind 3,6 statt 3,4 Prozent. Ab dem zweiten Kind erhalten Mitglieder weiterhin einen Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. 
 
Bentele und Pfeiffer mahnten erneut eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung an. Zudem müssten umgehend die Vorausleistungen der SPV ausgeglichen werden: Erstens müssten „die Gelder zur Finanzierung zahlreicher Corona-Maßnahmen an die Pflegeversicherung zurückzahlt und zweitens die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige“ aus Steuermitteln übernommen werden, so Pfeiffer. Damit hätte die Pflegeversicherung im nächsten Jahr rund 9,8 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. „So wäre eine finanzielle Brücke gebaut, die notwendig ist, um die Pflegeversicherung grundlegend zu reformieren.“ Die Steuermittel etwa für die Kosten in der Corona-Pandemie seien bei den Kassen nie angekommen, beklagt auch der AOK-Bundesverband.
 
In einem gemeinsamen Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) forderten der Vorsitzende der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, und Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ebenfalls mehr Steuergelder für die Pflegeversicherung. Diese müsse künftig „alle pflegebedingten Kosten übernehmen“. Das würde pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und die Kommunen entlasten, die immer mehr „Hilfe zur Pflege“ auszahlten, heißt es. Neben der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln gebe es weitere „Stellschrauben“. Notwendig sei eine „klare Differenzierung“, welche Risiken von der SPV und welche durch individuelle Vorsorge abgedeckt werden sollten.  (sg)

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