Länder billigen neue Personalbemessung für Kliniken
Der Bundesrat hat heute das neue Personalbemessungsinstrument in den Krankenhäusern (PPR 2.0) verabschiedet. Die Länderkammer nahm einen entsprechenden Entwurf in der Ausschussempfehlung des Bundesrates an. Noch vor vier Wochen hatte der Gesundheitsausschuss der Kammer den Gesetzentwurf wegen weiteren Beratungsbedarfs zurückgestellt, nachdem vor allem Bayern und Brandenburg erhebliche Bedenken geäußert hatten.
Nun ist der Weg frei für den Start der Einführungsphase des PPR 2.0 am 1. Juli. Ursprünglich war der 1. Januar geplant. Die vom Bundesrat angenommene Ausschlussempfehlung stellt aber fest, dass die Einführung des PPR 2.0 „ohne begleitende Maßnahmen in der gegenwärtigen Situation kein hinreichend geeignetes Instrument“ sei, um bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Der Bundesrat fordert daher zusätzliche Maßnahmen, etwa die Entlastung des Pflegepersonals von Bürokratie und die Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege.
Zuvor hatte die Gewerkschaft Verdi an den Bundesrat appelliert, das PPR 2.0 anzunehmen. „Es ist höchste Zeit, mit bedarfsgerechten und verbindlichen Personalvorgaben eine gute Patientenversorgung zu sichern und die Pflegekräfte zu entlasten“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern in den vergangenen Monaten hätten das Projekt weiter verzögert, sodass die sogenannte Konvergenzphase zur Umsetzung der PPR 2.0 voraussichtlich erst 2027 beginnen könne. Das PPR 2.0 war 2019 vom Deutschen Pflegerat gemeinsam mit Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft entwickelt worden. Mit Hilfe des Instruments sollen für die Pflege am Bett gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren.
Zudem forderten die Länder die Bundesregierung auf, mehr gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu unternehmen, insbesondere bei Medikamenten für Kinder. In einer Entschließung, die Bayern und Baden-Württemberg initiiert hatten, wird unter anderem vorgeschlagen, den Apotheken mehr Spielraum beim Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel einzuräumen. „Der hierfür erforderliche Sachverstand ist in den Apotheken vorhanden und sollte zum Nutzen einer besseren Patientenversorgung auch genutzt werden“, heißt es in der Entschließung. (at)
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