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Länder fordern Änderungen am Klinik-Transformationsfonds

21.03.2025 3 Min. Lesedauer

Der Bundesrat dringt auf eine Änderung der finanziellen Lasten beim Krankenhaustransformationsfonds. In ihrer heutigen Sitzung stimmte die Länderkammer zwar der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu. In einer begleitenden Entschließung forderte sie aber den Bund auf, die vorgesehene Aufteilung der Kosten von 50 Milliarden Euro zu ändern. So solle der Bund einen Anteil von 40 Prozent beisteuern. Die Bundesländer und Krankenkassen würden dann jeweils 30 Prozent der Kosten tragen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller plädierte für eine „faire Lösung“. „Der Bund darf sich hier nicht aus seiner Verantwortung stehlen“, betonte die parteilose Ministerin.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha beklagte eine momentan große Rechtsunsicherheit bei der Klinikreform. Die Länder bräuchten jetzt klare Vorgaben, sagte der Grünen-Politiker. Auch Saarlands Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) forderte eine möglichst rasche Entscheidung. Finanziell stünden die Kliniken stark unter Druck. Es werde durch die Reform einen „gigantischen Investitionsbedarf“ geben. Ähnlich äußerte sich Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank. Die Länderkammer stimmte außerdem einem Antrag Hamburgs zu, die Universitätskliniken zukünftig umfassender beim Transformationsfonds zu berücksichtigen.

Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, bezeichnete die bisher vorgesehene hälftige Finanzierung als „ungerecht und verfassungswidrig“. „Denn sie würde nur die GKV-Versicherten mit immensen Kosten in beitragssatzrelevanter Höhe belasten, während Privatversicherte und weitere Kostenträger wie die Unfallversicherung bei der Finanzierung außen vorbleiben würden.“ Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das im vergangenen November den Bundesrat passiert hat, wurde der sogenannte Transformationsfonds eingerichtet. Durch diesen soll die Neuordnung der stationären Versorgung finanziert werden. 

Als „wichtiges Signal für das Arbeitsprogramm der künftigen Bundesregierung“ sieht Reimann die Zustimmung des Bundesrats zur Modernisierung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Dieser soll weiterentwickelt werden, um seine Zielgenauigkeit zu verbessern und stärkere Anreize für effiziente Versorgungsangebote der Krankenkassen zu setzen. „Insbesondere die Unterdeckung bei vulnerablen Gruppen muss durch die Berücksichtigung sozioökonomischer Merkmale im RSA endlich beseitigt werden“, forderte Reimann. (ts)

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