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Länder lassen Medizinforschungsgesetz passieren – AOK bekräftigt Kritik

27.09.2024 3 Min. Lesedauer

Das Medizinforschungsgesetz kann zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete heute trotz einzelner Kritikpunkte darauf, den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag anzurufen. Das Gesetz trage durch das Verzahnen von Wissenschaft und Wirtschaft dazu bei, Produktion und Forschung in einer Schlüsselindustrie im Land zu halten, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Gesetz als wesentlichen Bestandteil der Pharmastrategie des Bundes. Die AOK bekräftigte ihre Kritik an „Geheimpreisen“ für neue Medikamente.

Das Gesetz gebe Forschung und Pharmaindustrie Planungssicherheit, verringere die Bürokratie, erleichtere medizinische Studien und beschleunige so therapeutische Innovationen, betonten Schweitzer und Lauterbach fast wortgleich. Kritik übte Schweitzer an der neuen spezialisierten Ethik-Kommission zur Bewertung besonderer Verfahren. Der Aufbau von Parallelstrukturen zu vorhandenen Gremien „widerspreche dem Grundgedanken der Vereinfachung und Entbürokratisierung“. Der SPD-Politiker begrüßte das begrenzte Aussetzen von Preisfindungsregeln für hierzulande forschende Pharmaunternehmen und forderte eine Reform der Preisbildung für neue Arzneimittel.
 
Als „völlig falsches Signal“ kritisierte dagegen der AOK-Bundesverband die Möglichkeit für Unternehmen, zunächst bis Ende Juni 2028 vertrauliche Erstattungspreise zu vereinbaren. „Geheimpreise“ und Ausnahmen von den AMNOG-Regeln würden „die Ausgabendynamik weiter anheizen“, warnte Vorstandschefin Carola Reimann. Nach Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) sind die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwischen 2013 und 2023 um 65,5 Prozent gestiegen (GKV-Ausgaben insgesamt: 57,5 Prozent). Im Bereich patentgeschützter Präparate haben sich laut WIdO die Nettokosten seit 2013 mehr als verdoppelt (104,5 Prozent).
 
In einer begleitenden Entschließung forderten die Länder die Bundesregierung auf, die im Medizinforschungsgesetz verankerte Ausweitung von Personal-Meldepflichten für Krankenhäuser zurückzunehmen. Für die Zuordnung zu Leistungsgruppen seien Quartalsmeldungen über die bereits umfangreichen Datenlieferungen hinaus nicht nötig, bemängelte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Es könne „nicht ernsthaft gewollt sein“, angesichts des Fachkräftemangels „weitere Personalkapazitäten für rein bürokratische Tätigkeiten von der Patientenversorgung abzuziehen“. (toro)

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