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Digitalgesetze stoßen auf breite Zustimmung in der Länderkammer

20.10.2023 3 Min. Lesedauer

Der Bundesrat hat heute erstmals die Entwürfe zum Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) und zum Digitalgesetz (Digig) beraten.

Die Bundesregierung habe den Handlungsbedarf erkannt, digitale Angebote in der Gesundheitsversorgung würden immer bedeutender, unterstrich der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), Manne Lucha. „Wir sind sehr froh, dass nun zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die die Forschung mit Gesundheitsdaten und die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen können und müssen“, sagte der Grünen-Politiker aus Baden-Württemberg.
 
Luchas Amtskollegin aus Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken, betonte die Verantwortung, die mit der Digitalisierung des Gesundheitswesen einhergehe. „In kaum einem anderen Bereich haben gesetzliche Rahmenbedingungen so unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und den Schutz hochsensibler Informationen der gesamten Bevölkerung.“ Die CDU-Politikerin bezeichnete den GDNG-Entwurf als „ersten Schritt“ und „wichtiges Signal“, den Patienteninteressen an einer hochentwickelten Patientenversorgung Rechnung zu tragen. Der Bund bleibe aber in der Pflicht, die Regeln weiterzuentwickeln. „Denn die datenschutzrechtlichen Belange müssen mit den Innovationen der medizinischen Versorgung Schritt halten.“ Von der Decken nannte als Beispiele Künstliche Intelligenz sowie die Vernetzung von Forschung und Wirtschaft. Im Zuge des GDNG sollen künftig zunächst Daten der klinischen Krebsregister der Länder und des Forschungsdatenzentrums Gesundheit verknüpft werden dürfen sowie der Anschluss an den geplanten EU-Gesundheitsdatenraum gewährleistet werden.
 
Das Digig regelt die künftige Nutzung der elektronischen Patientenakte (Epa) und die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Die Epa soll ab 2024 zum Normalfall werden und zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Laborbefunde verwendet werden. Wer die Epa nicht will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regel). Der Entwurf beinhaltet zudem den Ausbau von Videosprechstunden und Telekonsilen sowie die Integration digitalisierter Versorgungsprozesse in Disease-Management-Programme (DMP).
 
Lucha forderte Programme für mehr Digitalkompetenz. „Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger im Land mitnehmen. Die digitale Transformation muss allen nützen, und alle müssen von diesem Nutzen überzeugt sein.“ Diesen Aspekt greife der Bund noch nicht ausreichend auf, kritisierte Lucha und forderte finanzielle Unterstützung für die Länder.

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