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Bundesrat berät über Pflege und Herzgesundheit

18.10.2024

Der Bundesrat hat heute das Pflegeassistenzgesetz und das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) beraten. Bei beiden Gesetzen mahnte die Länderkammer Änderungen bei der Finanzierung an.

Anfang September hatte das Kabinett die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Damit sollen die Ausbildungszeit auf 18 Monate festgesetzt und die 27 landesrechtlichen Regelungen zur Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildung vereinheitlicht werden. „Dieses Gesetz ist überfällig“, erklärte Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD).

Das Vorhaben sei von zentraler Bedeutung für die Fachkräftesicherung in der Pflege und biete auch Menschen ohne höheren Schulabschluss eine berufliche Perspektive, so die Senatorin. Die Länderkammer wandte sich jedoch gegen die im Entwurf vorgesehene Abwälzung der Ausbildungskosten auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige. „Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei der Ausbildung der Pflegenden der Zukunft um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (...) handelt.“ Daher müsse dies aus Steuermitteln finanziert werden, so die Länderkammer.

Auch beim GHG stoßen sich die Länder an der vorgesehenen Finanzierung. Sie sei widersprüchlich und gefährde das Ziel, die Teilnahmequoten an der ärztlich empfohlenen Prävention zu erhöhen. Das Gesetz sieht unter anderem Massen-Screenings und eine Ausweitung von Statin-Verordnungen vor. Die Zusatzkosten dafür sollen die Krankenkassen tragen, indem sie ihre bisherigen Vorsorgeangebote zusammenstreichen. Der Gesetzentwurf war auf heftige Kritik gestoßen. Damit sei die Ampelkoalition „komplett auf dem Holzweg“, kritisierte AOK-Vorständin Carola Reimann anlässlich der Kabinettsberatung Ende August.

In seiner Stellungnahme begrüßte der Bundesrat ausdrücklich die Absicht des GHG, die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu verringern. Er bezweifelte jedoch, dass die geplanten Maßnahmen „ein probates Mittel zur Bekämpfung von Herz-

Kreislauferkrankungen“ seien. Die Länderkammer fragte zudem, warum der Bund nicht die Selbstverwaltung mit der Prüfung des Nutzens bevölkerungsbezogener Screenings auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen beauftragt habe, wie es im Gesundheitswesen üblich sei. Es stehe zu befürchten, dass vor allem gesundheitsbewusste Menschen die Screenings in Anspruch nähmen, während Risikogruppen nur unzureichend von den Maßnahmen profitierten. Der Bundesrat forderte in einer Entschließung zudem eine Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode. (at)

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