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Bundesrechnungshof warnt vor finanziellen Fehlanreizen in der ambulanten Versorgung

09.10.2023 2 Min. Lesedauer

In einem aktuellen Prüfbericht warnt der Bundesrechnungshof (BRH) vor finanziellen Fehlanreizen in der ambulanten Versorgung. Er drängt darauf, den Anteil der extrabudgetären Leistungen der Vertragsärzte zu verringern.

„Der Ausgabenanteil extrabudgetärer Leistungen an der gesamten ärztlichen Vergütung sollte wieder deutlich reduziert werden“, heißt es in dem Bericht, der G+G vorliegt. Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) – je nach Krankheitslast der Versicherten - sollte der Regelfall bei der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen sein. Die jährlichen Ausgaben für MGV und extrabudgetäre Vergütung stiegen von 2009 bis 2022 von 30,8 auf 44,2 Milliarden Euro, die MGV blieb mit rund 25 Milliarden Euro weitgehend gleich. Der Anteil der extrabudgetären Vergütung stieg laut Bericht deutlich von 22 auf fast 43 Prozent.

Nur wenn eine Verbesserung der Versorgung oder mehr Wirtschaftlichkeit es rechtfertigten, sollten Leistungen außerhalb vereinbarter Honorargrenzen vergütet werden. Der Bewertungsausschuss solle verbindliche Kriterien bestimmen, nach denen vereinbarte extrabudgetäre Leistungen in die MGV einbezogen werden. Sobald die Gründe für eine solche außerordentliche Vergütung entfallen, seien die entsprechenden Leistungen in die MGV zu überführen. „Grundlage solcher Entscheidungen müssen regelmäßige Evaluierungen aller extrabudgetären Leistungen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität sein. Entsprechende gesetzliche Regelungen sollten geschaffen werden“, so die Rechnungsprüfer.

Der BRH stellt heraus, dass der Vergütungsrahmen hausärztlicher Leistungen nicht grundsätzlich entfallen sollte. Um eine unterversorgte Region durch eine Entbudgetierung besser aufzustellen, sei dies auf das jeweilige Gebiet zu beschränken. Auch sei eine regelmäßige kritische Überprüfung geboten. Ansonsten rät der BRH von einer Entbudgetierung in Anbetracht der schwierigen finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab.

Die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz kürzlich eingeführten und durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz teilweise modifizierten extrabudgetären Leistungen sollten entfallen. Eine Sondervergütung wie für eine schnelle Überweisung an Fachärzte führten laut Prüfer zu hohen GKV-Mehrausgaben, ohne dass Versicherte nachweislich davon profitierten. In jüngster Zeit hatten Ärzteverbände gegen Honorarbegrenzungen protestiert und eine bessere Bezahlung gefordert. (imo)

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