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Digitalgesetze beschäftigen den Bundestag

09.11.2023 2 Min. Lesedauer

Elektronische Patientenakte, E-Rezept, bessere Forschungsdaten: Der Bundestag hat heute in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beraten. Das Digitalgesetz (DigiG) „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ soll im kommenden Jahr das elektronische Rezept (E-Rezept) und Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für Versicherte in der Regel verbindlich machen. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Daten besser für Forschung und Versorgung nutzbar werden.

Gesundheitsstaatssekretär Edgar Franke sprach von einer „Aufholjagd“. Bei der Entwicklung des Corona-Impfstoffs hätten Forscher in Deutschland sich auf Daten aus Israel stützen müssen, sagte der SPD-Politiker in der Parlamentsdebatte. Die Gesetze würden Deutschland „zurück auf die Überholspur“ bringen, betonte Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. Der FDP-Politiker Andrew Ullmann nannte es den Beginn einer „neue Ära“. Beifall kam auch von der Opposition. Die Gesetze verbesserten das Gesundheitssystem deutlich, erklärte der CDU-Politiker Erwin Rüddel. Er hätte sich diese jedoch früher gewünscht.

Herzstück des Digitalgesetzes ist die ePA, die alle wichtigen medizinischen Informationen eines Patienten zusammenführt, um für mehr Qualität und Sicherheit von Behandlungen zu sorgen. Ab 2025 sollen Versicherte die ePA automatisch erhalten, sofern sie nicht widersprechen. Derzeit müssen Versicherte die ePA aktiv beantragen. Als Folge nutzen sie weniger als ein Prozent. Zugleich sollen die ePA-Daten pseudonymisiert zu Forschungszwecken nutzbar sein. „Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik“, betonte die SPD-Politikerin Heike Baehrens. Daher sei es wichtig, dass Versicherte die Hoheit über ihre Daten behielten.

Auch die AOK begrüßte die Digitalgesetze trotz Kritik im Detail als „echten Wendepunkt“ in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. „Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte für alle und der damit verbundenen Widerspruchslösung kann sich die ePA endlich zur zentralen Plattform für die Speicherung und den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten entwickeln“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz werde wichtige Fortschritte bringen. Ein besonderes Lob verdiene der Plan, den gesetzlichen Kassen datengestützte Auswertungen zur Verbesserung des individuellen Gesundheitsschutzes und der Versorgung ihrer Versicherten zu ermöglichen. (at)