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Notfallreform: Verbände fordern Einbinden des Rettungsdienstes

09.10.2024 2 Min. Lesedauer

Vor der ersten Lesung der Notfallreform heute Abend im Bundestag dringen Kassen und Verbände auf eine Einbindung des Rettungsdiensts in das Gesetzesprojekt. „Der Strukturumbau muss sowohl eine gut funktionierende ambulante Notfallversorgung als auch einen robust aufgestellten Rettungsdienst zum Ziel haben“, forderte AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann. Ähnlich äußerten sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), der Verband der Ersatzkassen (Vdek) und der Sozialverband VDK. Auf große Zustimmung stößt dagegen der Ansatz der Reform, das Problem chronisch überlasteter Notfallaufnahmen und die fehlende Filterung von Notfällen endlich anzugehen.

„Es ist gut, dass Bundesregierung und Bundestag auch die Reformbedürftigkeit der Notfallversorgung erkannt haben und parallel zur großen Krankenhausreform beraten“, betonte Reimann. Sie warnte jedoch gleichzeitig davor, die mit der Reform einhergehende stärkere Präsenz der ambulanten Versorgung durch konkurrierende Vorhaben im ambulanten Bereich zu konterkarieren. „Die Bundesregierung muss sich hier entscheiden, welche Prioritäten sie setzen will.“

Ein wesentlicher Kern des Reformentwurfs ist eine bessere Synergie zwischen dem notärztlichen Bereitschaftsdienst und den Klinik-Notaufnahmen. Dazu soll der ärztliche Notdienst täglich 24 Stunden in Bereitschaft sein, um Patienten zu versorgen, die zwar umgehende medizinische Intervention benötigen, jedoch nur kurzfristig behandelt werden müssen. Dies soll den stationären Notaufnahmen in den Kliniken mehr Luft verschaffen, um schwere Notfälle zu versorgen. Die niedergelassenen Ärzte befürchten jedoch Personalprobleme durch die zeitliche Ausweitung ihres Notdienstes. Der GKV-SV nannte die Lösung „im Grundsatz richtig und wichtig“. Dennoch solle ein Ausbau der bestehenden Strukturen mit Augenmaß erfolgen, der die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht vor unlösbare Personalprobleme stelle, so Verbandsvize Stefanie Stoff-Ahnis.

Dagegen warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor „Doppelstrukturen, Personalmangel und Unterfinanzierung“. Weiterhin sind die Differenzen zwischen Bund und Ländern nicht ausgeräumt. In einer Gegenäußerung der Bundesregierung in der vergangenen Woche stimmte diese keinem einzigen Änderungswunsch der Länder zu, sondern versprach nur die Prüfung einiger Vorschläge. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte der Bundesrat unter anderem die Wahrung der Kompetenzen der Länder angemahnt, die für das Rettungswesen zuständig sind. (at)

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