Organspende: Neuer Anlauf zur Widerspruchslösung löst kontroverse Debatte aus
Wenige Wochen vor der voraussichtlich vorgezogenen Bundestagswahl hat die Debatte um eine Einführung der Widerspruchslösung für Organspenden noch einmal Fahrt aufgenommen. „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Organspende“, forderte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), gestern Abend im Bundestag. Gemeinsam mit einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten hatte sie einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz initiiert. Der Entwurf wird auch vom Bundesrat unterstützt. Die Entscheidungslösung sei „eklatant gescheitert“, sagte Dittmar. Es sei in den vergangenen Jahren viel unternommen worden, um die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen in der Organspende zu verbessern, das Ergebnis sei aber „ernüchternd“.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warb als Vertreter der Länderkammer im Parlament für eine Neuregelung. Die Transplantationsmedizin bezeichnete er als „Riesensegen“. Jedoch sei Deutschland ein „Nehmerland“, das von den Transplantationen anderer Länder profitiere. Es sei daher auch eine Frage der Solidarität, zu einer anderen Regelung zu kommen. Laumann forderte die Abgeordneten auf, noch in dieser Wahlperiode eine Entscheidung zu treffen. Kritisch äußerte sich die Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke (FDP): „Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper über den Tod hinaus ist ein Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung.“ Eine staatliche, verpflichtende Organbeschaffung werde den Menschen und ihrem individuellen Selbstbestimmungsrecht nicht gerecht. Erst wenn alle anderen wirksamen Wege erfolglos seien, dürfe eine Widerspruchslösung in Betracht gezogen werden. Es gebe aber noch andere Möglichkeiten, beispielsweise die Liberalisierung der Überkreuzlebendspenden.
Das Plenum überwies den Gesetzentwurf in den Gesundheitsausschuss. Dieser tagt voraussichtlich übernächste Woche. Möglicherweise könnte es noch zu einer Entscheidung vor der voraussichtlichen Neuwahl im Februar 2025 kommen. Der Bundestag hatte die Widerspruchsregelung bei der Organspende Anfang 2020 schon einmal abgelehnt und stattdessen eine erweiterte Entscheidungslösung beschlossen. Dadurch kommen nur Menschen als Spender infrage, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme zu Lebzeiten eingewilligt haben. Im März 2024 war das Organspende-Register online gegangen, in dem Ende November 208.352 Menschen ihre Einstellung zur Organspende dokumentiert haben. (ts)
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