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Bund will offene Coronakosten offenbar nicht erstatten

18.10.2024

Die Bundesregierung wird die pandemiebedingten Kosten der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) in absehbarer Zeit nicht vollständig erstatten. Das legt eine Antwort auf eine Kleine Anfrage des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger nahe.

Pilsinger wollte wissen, ob die Bundesregierung die noch offenen sechs Milliarden Euro, „die die Pflegekassen in der Corona-Pandemie für Corona-Tests und Pflege-Boni in Pflegeheimen bezahlt hatten“, an die Kassen zurückzahlen werde. Die Antwort, die G+G vorliegt, dürfte die Hoffnung von Kassen, Versicherten und Beitragszahlern zerschlagen, dass der Bund das gerissene Loch stopfen wird. Gesundheitsstaatssekretärin Sabine Dittmar verweist darin vielmehr auf bereits geleistete Zahlungen und die „derzeit angespannte Lage des Bundeshaushalts“.

In ihrer Antwort schreibt Dittmar: „Während der Corona-Pandemie wurden aus dem Bundeshaushalt erhebliche Mittel bereitgestellt, um die Wirtschaft zu stützen bzw. Arbeitsplätze zu erhalten.“ Das habe die Einnahmebasis der Pflegeversicherung gesichert. Außerdem seien aus Bundesmitteln 2020 bis 2022 fünf Milliarden Euro für „Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen“ und 2022 eine Milliarde als „Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ gezahlt worden. Auf die Forderung auf vollständige Rückerstattung und die desolate Finanzlage der Pflegekassen geht Dittmar nicht näher ein.

Die AOK und andere Kassen fordern seit langem vom Bund, die Pandemiekosten zu erstatten. Der Entzug der versicherungsfremd eingesetzten Mittel verschärfe die Finanzlage der Pflegekassen. Laut einer Projektion des Iges-Instituts vom Juni droht 2025 eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Andreas Storm, Vorstandschef der Krankenkasse DAK, geht inzwischen von 0,3 Punkten aus.

Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der DAK sieht eine Erstattungspflicht des Bundes über rund 5,9 Milliarden Euro für vorfinanzierte Coronakosten. Um Mehrkosten etwa für Schutzvorkehrungen für das Pflegepersonal zu decken, hatte die Bundesregierung die Pflegekassen 2020 verpflichtet, Maßnahmen aus dem Pflege-Ausgleichsfonds zu finanzieren - laut Gutachten ein „verfassungswidriger Zugriff“ auf Versichertengelder. Bei den aus dem Fonds finanzierten Corona-Maßnahmen habe es sich nicht um Kernaufgaben der SPV gehandelt, sondern um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die voll aus Steuern zu finanzieren seien. (sg)

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