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Ärzte pochen auf Budget-Aus – AOK kritisiert entkerntes GVSG

13.11.2024 2:30 Min. Lesedauer

Ärzte- und Kassenverbände haben anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) noch einmal die Chance genutzt, sich grundsätzlich zu positionieren. Aus einem „inhaltlich vielversprechenden Gesetzesvorhaben“, sei am Ende „ein reines Honorarverbesserungsgesetz für Hausärzte in städtischen und wohlhabenden Regionen“ geworden, monierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, mit Blick auf die Entbudgetierung der Hausarzthonorare. Hausärztinnen und Hausärzte forderten hingegen die Verabschiedung des GVSG.

„Aufschieben ist keine Option“, betonten die beiden Vorsitzenden des Bundesverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. Eine Verabschiedung durch den Bundestag gilt nach dem Platzen der Ampelkoalition allerdings als unwahrscheinlich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) pocht ebenfalls auf das Einlösen des „politischen Versprechens, die Honorarbudgets für die hausärztliche Versorgung abzuschaffen“. „Entbudgetierung unabdingbar – und zwar jetzt!“, heißt es in einer Erklärung. Die „Entbudgetierung unserer Arbeit, ist vielerorts für den Erhalt der dort versorgenden Praxen ausschlaggebend“, warnte der Hausärzteverband vor drohenden Versorgungslücken. Er erneuerte zudem die Forderung nach einem Bonus für Versicherte, die an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, „um die patientengerechte, effiziente Koordination der Versorgung in Deutschland entscheidend voranzubringen“.

Reimann kritisierte, dass das GSVG „im Ampel-Streit zerrupft und von der FDP um seine anspruchsvolleren Komponenten gekürzt“ worden sei. „Einfach mehr Geld für Ärzte heilt keine Patienten und entlastet auch keine Praxen“, unterstrich die AOK-Verbandschefin. Die Menschen benötigten „dringend“ sektorübergreifende Versorgungsansätze, die knappe Personalressourcen und Patientenanliegen in Einklang brächten. Die aus dem Gesetz gestrichenen Primärversorgungszentren böten „konstruktive Anknüpfungspunkte“. Reimann appellierte an die Bundestagsabgeordneten, „die Patienteninteressen wieder stärker in den Blick zu nehmen“.

SPD und Grüne brachten kurzfristig noch 18 fachfremde Änderungsanträge ein, die G+G vorliegen. Thematisch breit gefächert geht es darin sowohl um Fragen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Behandlung HIV-Infizierter bis hin zur „Pille danach“ für Opfer sexualisierter Gewalt und die Lockerung des Rückkehrrechts für finanziell überforderte privat versicherte Rentnerinnen und Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung. (rbr)

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