Bericht: „Apps auf Rezept“ nutzen wenig und kosten viel
Digitale Gesundheitsanwendungen bleiben nach Einschätzung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) hinter ihren Möglichkeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zurück. Die Gründe dafür seien zu niedrige Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme als GKV-Leistung und ein zu Beginn oftmals nicht nachgewiesener Nutzen, heißt es im vierten Bericht zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Zugleich stiegen Ausgaben und Verordnungen der „Apps auf Rezept“ kontinuierlich. Vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2024 wurden der Auswertung zufolge 861.000 DiGA genutzt. Die gesetzlichen Kassen gaben dafür 234 Millionen Euro aus. Allein von 2023 bis 2024 stiegen die Aufwendungen um 71 Prozent.
Dabei konnten weniger als ein Fünftel der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum 31. Dezember 2024 gelisteten 68 DiGA von Beginn an einen Nutzen nachweisen. Von den 56 zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen werden 21 noch erprobt. Von den restlichen 35 sind bereits neun wieder aus dem Verzeichnis gestrichen worden, ohne je einen Nutzen nachgewiesen zu haben. Weitere DiGA würden nicht im vollen Umfang dauerhaft übernommen. Nur etwa jeder zweite App, die vorläufig zur Erprobung in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werde, erreiche ihren versprochenen Nutzen, so der GKV-SV. Trotzdem müssten die Kassen von Beginn an voll dafür bezahlen.
Seit rund vier Jahren können Patienten in Deutschland digitale Anwendungen für die Behandlung zahlreicher Erkrankungen nutzen. Dabei handelt es sich etwa um Smartphone-Apps oder browserbasierte Webanwendungen. Die DiGA gelten als Medizinprodukte, die zur Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Erkrankungen eingesetzt und von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden können.
„DiGA haben das Potenzial, die Versorgung der Patienten substanziell zu verbessern“, sagte die Vize-Vorsitzende des GKV-SV, Stefanie Stoff-Ahnis. Dafür müssten aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. So sollten künftig etwa nur Produkte bezahlt werden, deren Nutzen, Qualität und medizinische Notwendigkeit hinreichend nachgewiesen seien, forderte sie. Prüfen sollte das der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Zudem dürften die Hersteller die DiGA-Preise nicht mehr wie bisher im ersten Jahr beliebig festlegen. Die vom Gesetzgeber gewollte Preisgestaltung habe mittlerweile jede Bodenhaftung verloren, kritisierte Stoff-Ahnis. In der Spitze würden vom Hersteller mehr als 2.000 Euro für eine einzige Anwendung verlangt.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (VFA) lehnt eine arzneimittelähnliche Zulassung durch den GBA ab. Solche überzogenen Anforderungen würden unnötige Hürden schaffen. (bhu)
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