Diga: Krankenkassen und Ärzte mahnen Kurswechsel an
Vier Jahre nach der Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (Diga) fordern Krankenkassen und Leistungserbringer Korrekturen an der Ausgestaltung der Apps auf Rezept. Der Diga-Start „war ein positives Signal für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), heute. „Um die Potenziale der Diga auszuschöpfen, sollten allerdings ihre Nutzungsmöglichkeiten erweitert und zugleich notwendige Korrekturen im Hinblick auf Preisgestaltung, Zugang und Zulassung unternommen werden.”
Laut Vdek leiden Diga sowohl bei denjenigen, die sie verschreiben, als auch bei Versicherten, die sie nutzten, an zu geringer Akzeptanz. „Es ist daher angebracht, die Apps stärker in bestehende Behandlungsprozesse einzubinden, zum Beispiel über medizinische Leitlinien, damit beide Seiten den Mehrwert unmittelbar erleben.“ Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, erklärte gegenüber G+G, dass ausschließlich Diga mit einem nachgewiesenen medizinischen Nutzen in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollten. Gleichzeitig forderte sie „angemessene, am Patientennutzen orientierte Preise“.
Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, bemängelte, die „bewährten Evidenzkriterien“, die vor einer Aufnahme in die Regelversorgung eigentlich erfüllt werden müssten, würden „über Bord“ geworfen. Diga-Hersteller dürften „Mondpreise“ für ihre Anwendungen aufrufen.
Der Vdek sprach sich im Hinblick auf mehr Planungssicherheit in der Preisgestaltung – sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung, als auch für Diga-Hersteller – dafür aus, die Preise frühzeitig zu verhandeln. Vom Betreiber des Diga-Verzeichnisses, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, forderte der Vdek „aktuelle, verbindliche und transparente Informationen“. Durch eine zweiwöchige Testphase könnten Versicherte zudem ein Gefühl für die Nutzung entwickeln.
Laut einem Bericht der Barmer bricht jeder Dritte die Nutzung der Apps vorzeitig ab. Am 6. Oktober 2020 startete das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen und etablierte so Gesundheits-Apps als neue Leistungsart in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ende Juni 2024 waren nach Angaben des GKV-Spitzendverbandes 64 Diga gelistet, davon 35 dauerhaft und 21 zur Erprobung. Acht wurden wieder aus dem Verzeichnis gestrichen. (ts)