Update

Zusatzbeitrag bleibt wegen des Ampel-Streits weiter offen

01.11.2024 3 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung lässt die genaue Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr weiter offen und bereitet den Kassen damit Probleme bei ihrer Haushaltsplanung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist laut Gesetz eigentlich verpflichtet, den Zusatzbeitrag auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Noch nie zuvor ist diese Frist gerissen worden. Der Grund für die Verzögerung ist ein Streit in der Ampel-Koalition über die im Kabinett hängende Verordnung zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Zusatzbeitrag werde „zeitnah veröffentlicht“, sagte ein Sprecher Lauterbachs heute auf G+G-Anfrage. Das Ministerium werte derzeit die Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises von Mitte Oktober aus „und berücksichtigt dabei alle relevanten Faktoren, die einen Einfluss auf die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr haben“. Der auf dieser Basis errechnete Zusatzbeitrag werde dann bekanntgegeben.

Der Schätzerkreis aus Experten des Gesundheitsressorts, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes hatte errechnet, dass der Zusatzbeitrag 2025 aufgrund einer Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro von 1,7 Prozent auf den Rekordwert von 2,5 Prozent steigen muss. In der Regel folgt der Gesundheitsminister dieser Prognose, muss es aber nicht. Unsicherheiten bleiben in diesem Jahr, weil die FDP die Verordnung zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen blockiert, von der letztlich die Einnahmen der GKV abhängen. Eigentlich erfolgt die Anpassung der Bemessungsgrenzen nach einem festgelegten Verfahren gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr. 

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, sagte G+G: „Es ist unverständlich, dass ein seit Jahrzehnten geräuschlos praktiziertes, rein formales Verfahren zur Festlegung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze angehalten wird.“ Ein Abweichen vom gesetzlich vorgegebenen Verfahren mache Gesetzesänderungen durch den Bundestag erforderlich. „Damit wäre eine rechtzeitige Haushaltsplanung ausgeschlossen.“ Eine Nicht-Verabschiedung der Verordnung hätte zur Folge, dass eine Anpassung unterbliebe, sagte Lanz. In der Folge stiege der Zusatzbeitragssatz um weitere 0,2 Punkte.

Das für die Verordnung zuständige Bundesarbeitsministerium verwies auf G+G-Anfrage ebenfalls auf das festgelegte Verfahren. Das Kabinett werde die Verordnung „zeitnah beschließen“, so ein Sprecher. Vorgesehen sei, die Zustimmung des Bundesrates in der Sitzung am 22. November einzuholen. Angesichts vieler weiterer Streitpunkte im Regierungsbündnis wird nicht ausgeschlossen, dass es zum Bruch kommen könnte. Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, warnte in der Ärzte-Zeitung: „Aus gesundheitspolitischer Sicht wäre es einfach schlecht, wenn der `Herbst der Reformen´ nun im Ampel-Crash enden würde.“ (sev)

Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.