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ePA startet Ende April – Einsatz in Praxen bis Oktober freiwillig

16.04.2025 2 Min. Lesedauer

Der bundesweite Roll-out für die elektronische Patientenakte (ePA) soll Ende April beginnen. „Am 29.4. geht es los“, schrieb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach heute auf X. „Die ePA wird vielen Menschen das Leben retten und unsere Forschung fördern.“ Der AOK-Bundesverband begrüßte den konkreten Starttermin, bedauerte aber gleichzeitig, dass die Nutzung für die Praxen und Kliniken bis Oktober nur freiwillig sei. Hingegen lobte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den nicht verpflichtenden Beginn als „richtigen Weg“.

Mitte Januar war die Testphase des Digitalprojektes in drei Modellregionen angelaufen. Lauterbach hatte stets versichert, die bundesweite Einführung werde erst nach einer erfolgreichen Pilotphase erfolgen. In einem Schreiben an die Gematik, das G+G vorliegt, tritt der SPD-Politiker Sicherheitsbedenken entgegen. „Die intensive Testung hat gezeigt, dass die Technik einsatzbereit ist.“ Die vom „Chaos Computer Club“ Ende 2024 aufgeworfenen Sicherheitsbedenken seien ausgeräumt. Gleichzeitig stellte der Minister klar, dass die Leistungserbringer die ePA erst ab 1. Oktober verpflichtend einsetzen müssen.

In einem Schreiben an die Kinder- und Jugendärzte, das G+G ebenfalls vorliegt, geht Lauterbach auf deren Sorge ein, dass die ePA den Datenschutz bei Kindern nicht hinreichend gewährleiste. Ärzteverbände hatten beklagt, die Dokumentationspflicht kollidiere in bestimmten Fällen mit der ärztlichen Schweigepflicht, da Eltern die ePA ihrer Kinder einsehen könnten. Als Beispiel nannten sie das Verschreiben von Verhütungsmitteln bei Minderjährigen. Lauterbach äußert in seinem Brief Verständnis. Die Belange von Kindern und Jugendlichen würden bei der entsprechenden Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen „mit besonderer Aufmerksamkeit“ betrachtet.

AOK-Vorständin Carola Reimann betonte, die gesetzlichen Kassen hätten ihre Aufgaben bei Einführung der ePA fristgerecht erledigt. „Von Kassenseite ist man jedenfalls startklar.“ Enttäuschend sei, dass es für Arztpraxen wieder einen Aufschub gebe und das Nutzen der ePA zunächst freiwillig bleibe. Denn erst durch das Befüllen der Digitalakte könne sich der Mehrwert für die Versorgung entfalten. Immerhin werde jetzt eine Frist bis Herbst gesetzt, so Reimann.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die „stufenweise“ Einführung. Dies sei „der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den freiwilligen Einstieg zu ermöglichen“, sagte Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. Die ePA dürfe die Abläufe in den Praxen nicht ausbremsen. Der Hausärzteverband begrüßte den Start, warnte aber vor „übertriebenen Erwartungen“. Dass die technischen Probleme bis Ende April weitgehend ausgeräumt seien, erscheine „nach den bisherigen Erfahrungen der Praxen mehr als fraglich“. (at)

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