Europäische Union startet Aufbau des gemeinsamen Gesundheitsdatenraums
In vier Jahren sollen EU-Bürger in allen Unionsländern erste Gesundheitsdaten digital verwenden und elektronische Rezepte einlösen können. Zugleich soll im Frühjahr 2029 die grenzüberschreitende Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken starten. Die zugrunde liegende EU-Verordnung ist heute in Kraft getreten. Um die Vision vom europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu verwirklichen, stehen in den nächsten zwei Jahren die Umsetzung von 20 Rechtsakten und der Aufbau von EHDS-Leitungsgremien an. Sie sollen die Zusammenarbeit von national zuständigen Behörden, Gesundheits- und Technikdienstleistern, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft koordinieren.
Die EHDS-Verordnung regelt Verwendung und Schutz der Gesundheitsdaten von 448 Millionen EU-Bürgern. Dabei geht es um die Primärdatennutzung durch die Menschen selbst, die Zweitverwendung zu Forschungszwecken und die Umsetzung EU-einheitlicher digitaler Formate. Allen EU-Bürgern steht nun das Recht auf eine elektronische Patientenakte zu. Sie soll künftig nicht nur im Heimatland, sondern in allen 27 EU-Ländern funktionieren. Bei Zustimmung der Patienten dürfen Daten anonymisiert oder pseudonymisiert für die Medizin- und Pharmaforschung sowie für die politische Versorgungsgestaltung ausgewertet werden.
Das EU-Recht berührt viele nationale Regelungen wie zum Beispiel das deutsche Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). „Der EU-Level darf nicht unterschritten werden, aber weitergehende Regelungen wie in Deutschland werden mitgedacht“, erläuterte dazu die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im G+G-Interview. „So wie die Einzelstaaten bei der Datenschutzgrundverordnung spezifische nationale Vorschriften ergänzen konnten, gibt es auch bei der Umsetzung des EHDS an bestimmten Stellen Öffnungsklauseln.“ Das betreffe zum Beispiel Widerspruchsregelungen für die elektronische Patientenakte. „Ob am Ende nicht doch eine Regelung des EHDS mit dem GDNG in Konflikt tritt, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen“, sagte die Datenschutzbeauftragte.
Die Verbände Pharma Deutschland und Bitkom begrüßten den Start der EHDS-Umsetzung. Sie warnten zugleich vor Verzögerungen durch den unterschiedlichen Stand der Digitalisierung. „Wichtig ist jetzt, dass die Umsetzung des EHDS in allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße und Tempo vorankommt und es keine nationalen Sonderwege gibt“, mahnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch Deutschland müsse „die digitale Transformation des Gesundheitswesens ambitioniert vorantreiben“. (toro)
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