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Experten für erleichterte Behandlungsfehler-Beweislast

27.05.2024 2 Min. Lesedauer

In Hinblick auf eine mögliche Novellierung des Patientenrechtegesetzes fordern Expertinnen und Experten eine Erleichterung der Beweislast bei einem Verdacht auf medizinische Behandlungsfehler. „Das Ziel muss sein, die Beweislast zu reduzieren“ sagte der Referatsleiter Versorgungsqualität beim AOK-Bundesverband, Claus Fahlenbrach, heute auf einer Konferenz der Grünen-Fraktion im Bundestag zum Thema Patientenrechtegesetz. „Sobald es (..) zu einem Behandlungsfehler kommt, ist ein zentrales Problem der Nachweis“, erklärte auch der Rechtsanwalt Joachim Greuner. Das Gesetz brauche „dringend ein Update“.

Ein großes Hemmnis für eine Klage sei, dass Patientinnen und Patienten bisher den Fehler und den Schaden nachweisen müssen, führte Fahlenbrach aus. Zudem müsse auch die Kausalität „eigentlich zu 100 Prozent gegeben sein“. Pro Jahr meldeten sich etwa 15.000 Versicherte bei der AOK, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten. In ungefähr 30 Prozent der Fälle werde später ein Fehler festgestellt.

Deutschland sei momentan weit entfernt von einem gerechten und fairen System, sagte Greuner, dessen Frau und Kind 2019 bei der Geburt an den Folgen einer Sepsis-Infektion starben. Die Beweisführung gestalte sich oftmals als schwierig, weil medizinische Behandlungen komplex und die Ursachen von Komplikationen vielseitig sein könnten. Greuner schlug unter anderem vor, einen Entschädigungsfonds für Betroffene aufzulegen. Anstelle von Gerichtsverfahren sollten Alternativen wie Schlichtungs- und Mediationsverfahren gestärkt werden. Denkbar sei auch eine Liste von „Never Events“, bei der sich die Beweislast automatisch umkehre. Hauptgrund für Behandlungsfehler sei die hohe Belastung des Personals im Gesundheitswesen, wo in den letzten Jahren die Gewinnmaximierung immer stärker in den Fokus gerückt sei.

Die Grünen hätten die Reform des Gesetzes in den Koalitionsvertrag „hineinverhandelt“, sagte Grünen-Vizefraktionschefin Maria Klein-Schmeink. „Deshalb ist es uns auch ein wichtiges Anliegen, dass es jetzt vorankommt.“ Eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes stelle „vielleicht den größten Hebel hin zur Transparenz, hin zur Stärkung der Qualität im Gesundheitswesen dar“, betonte Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. Das geltende Patientenrechtegesetz stammt von 2013. Der AOK-Bundesverband fordert seit langem eine Weiterentwicklung des Gesetzes. (at)