Update

Foodwatch kritisiert Energy-Werbung für Kinder

26.03.2025 2:00 Min. Lesedauer

Hersteller von Energydrinks sprechen nach Angaben von Verbraucherschützern mit ihrer Werbung gezielt Minderjährige an. Nach einem heute vorgelegten Report der Organisation Foodwatch nutzen sie dafür Influencer-Marketing, Gaming-Kooperationen, Sportsponsoring und sogar Kinderclubs. Um junge Menschen vor den „gefährlichen Wachmachern“ zu schützen, müsse die neue Bundesregierung jetzt handeln. Nötig sei eine gesetzliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Verkauf dieser Getränke. Der Direktor der Kinderkardiologie des Uniklinikums München, Nikolaus Haas, verwies auf gesundheitliche Risiken des Konsums.

Getränke wie „Red Bull“ oder „Monster“ enthalten laut Foodwatch große Mengen Koffein – häufig gepaart mit viel Zucker und Zusatzstoffen wie Taurin. Eine neue wissenschaftliche Untersuchung des Uniklinikums München (Educate) zeige auf, dass bereits moderate Mengen den Blutdruck erhöhten und den Schlaf störten, erläuterte Haas. Es „konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass eine einzelne Dosis von Energydrinks, die am Vormittag konsumiert wurde, einen Anstieg des Blutdrucks und der Herzfrequenz bewirkt, das Auftreten von Herzrhythmusstörungen begünstigt und zu einer um etwa eine Stunde verringerten Schlafdauer führt“. Noch risikoreicher sei es, wenn die Getränke im Zusammenhang mit Sport oder Alkohol konsumiert würden. Der Studie zufolge beginnen Kinder bereits mit etwa neun Jahren mit dem Energydrink-Konsum, mehr als jeder vierte Minderjährige trinke diese regelmäßig.

„Union und SPD müssen sich klipp und klar zu einer Altersgrenze bekennen, damit Kinder besser vor gefährlichen Energydrinks geschützt sind“, erklärte Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Als einzigen nennenswerten Punkt im Bereich Ernährung hätten Union und SPD bisher vereinbart, eine Altersgrenze für Energydrinks zu prüfen. Dagegen hätten andere EU-Länder den Verkauf an Minderjährige bereits gestoppt.

Die Wirtschaftsvereinigung alkoholfreie Getränke (WAFG) wies die Forderung nach einer Altersgrenze als unverhältnismäßig zurück. Der Rechtsrahmen für Energydrinks in Deutschland gehe über EU-rechtliche Vorgaben hinaus. Der Ende vorigen Jahres veröffentlichte „AOK-Kindergesundheitsatlas“ zeigt unterdessen einen Zusammenhang des regelmäßigen Konsums von Energydrinks mit Übergewicht, Bewegungsmangel und zu wenig Schlaf. (ter)

Foto: Eine Lehrerin steht vor einer Schulklasse, neben ihr ein Smartboard.
Immer mehr Menschen haben Probleme, Gesundheitsinformationen zu finden und richtig einzuordnen – das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Wie sich diese Altersgruppe im Schulumfeld erreichen lässt und ob die Einführung eines Schulfachs Gesundheit bei der Vermittlung von Gesundheitsfragen helfen kann, beantworten Experten in G+G.
12.02.2025Tina Stähler4 Min

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.