GBA beendete 2024 fast alle Beratungen fristgerecht
Das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat im vergangenen Jahr seine Beratungsfristen in 97 Prozent der Fälle eingehalten. Das zeigt der heute veröffentlichte Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Zu den insgesamt 591 Verfahren zählten laut dem GBA-Vorsitzenden Josef Hecken Beschlüsse zur Weiterentwicklung bestehender Regelungen, aber auch neue Angebote wie das Disease-Management-Programm für Kinder und Jugendliche mit Adipositas. Durch die seit 2016 gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichte stelle der GBA „dem leider oft vorhandenen Gefühl, dass die Selbstverwaltung zu langsam arbeitet, belastbare Zahlen und Fakten entgegen“, sagte Hecken.
Die gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Arbeit des GBA begrüßte Hecken. Es gelte, möglichst schnell zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungen zu kommen. Dennoch könne es zu Verzögerungen kommen, um keine Abstriche bei der Qualität machen zu müssen. Schließlich gehe es darum, „die Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land verantwortungsbewusst besser und sicherer zu machen“ und die knappen Finanzmittel richtig einzusetzen, so der GBA-Chef.
Als Gründe für nicht eingehaltene Fristen nennt der Bericht zum Beispiel sehr kurze Umsetzungszeiten – etwa bei der Neuregelung zur Verordnung von medizinischem Cannabis im Zuge des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz. Der Unterausschuss Arzneimittel habe nur dieses eine von 217 Beratungsverfahren angesichts „der inhaltlichen Komplexität“ nicht innerhalb von zwei Monaten abschließen können.
Als positives Beispiel für zügige Aufgabenerfüllung führt der GBA-Bericht neben anderem die erweiterte Verordnungsmöglichkeit von Lipidsenkern an. Denn während politisch über ein „Gesundes-Herz-Gesetz“ diskutiert worden sei, habe die Selbstverwaltung „bereits faktenbasiert gehandelt“ und auf Grundlage aktueller Leitlinien die Indikationen präzisiert, „sodass Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko gezielter behandelt werden können“.
Trotz der jährlichen Transparenz-Berichte kritisiert die Gesundheitspolitik immer wieder die aus ihrer Sicht oft zu lange dauernden GBA-Beratungen. So wollte 2019 der damalige CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Verfahren beschleunigen und per Gesetz festschreiben, dass in Einzelfällen auch das Ministerium über Kassenleistungen entscheiden kann. Die Pläne waren auf heftigen Widerspruch des GBA gestoßen und schließlich gescheitert. (imo)
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