Update

BMG hofft auf rasche Gesetzgebung bei Klinikreform

07.11.2023

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will bereits in der kommenden Woche einen neuen Arbeitsentwurf für den geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft vorlegen. Dieser soll dann beim nächsten Bund-Länder-Treffen am 23. November Thema sein. „Ich hoffe, dass wir dort ein ganz großes Stück weiterkommen“, erklärte Michael Weller, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im BMG, heute bei der Handelsblatt-Jahrestagung „Health 2023“ in Berlin.

Der Arbeitsentwurf soll laut Weller bereits am 16. oder 17. November vorliegen. Nach dem Bund-Länder-Treffen könnte auch das Gesetzgebungsverfahren starten. Dies könne „auch relativ schnell gehen“, da sowohl die Regierungsfraktionen als auch alle Länder beteiligt seien. „Wir erarbeiten es ja zusammen“, betonte Weller. Er rechne es der aktuellen Regierung hoch an, „dass sie die Krankenhausreform angeht“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. „Wo wir jetzt halt hinkommen müssen, sind echte Strukturreformen.“ Deutschland gebe im internationalen Vergleich relativ viel Geld für Gesundheit aus, bekomme aber nur „Mittelklasse“ heraus.

Ende September hatte das BMG einen ersten, sehr groben Arbeitsentwurf für das Gesetz präsentiert. Zentrale Fragen wie etwa Kosten und Finanzierung blieben ausgeklammert. Kernpunkt der Reform, die Anfang 2024 in Kraft treten soll, ist die schrittweise Umstellung der Vergütungsstrukturen. „Wir wollen, dass ein Konzentrationsprozess stattfindet“, betonte Weller. Schwierige Eingriffe sollten dort konzentriert werden, wo auch die Qualitätsvorgaben erfüllt seien. Bei der Finanzierungsfrage der Reform schloss der Abteilungsleiter erneut ein Vorschaltgesetz für die Kliniken aus, wie es Länder und Krankenhäuser fordern. Das Thema sei auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz lediglich erörtert worden. Einen Beschluss habe die Runde nicht gefasst, sagte Weller.

Die Chefin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), Gabriele Regina Overwiening, kritisierte die Erhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel. „Das ist Geld, was der Staat sich aus diesem Solidarsystem holt, ohne es aber sichtbar machen zu müssen.“ Dies sei auch an vielen anderen Stellen der Fall, etwa bei der Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher durch die Krankenkassen. Es könne dann aber nicht so getan werden, als würden die Kassen schlecht wirtschaften, so die Abda-Chefin. (at)

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.