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„Herz-Gesetz“ bis spätestens Herbst 2025 erwartet

17.06.2024 2 Min. Lesedauer

Mit einem neuen Gesetz zur Herzgesundheit will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Zahl der Schlaganfälle und Herzinfarkte in Deutschland senken. Das Gesetz soll spätestens im dritten Quartal 2025 in Kraft treten, so berichtete die „Bild“-Zeitung. Ein entsprechender Referentenentwurf sei in der Ressortabstimmung. Kern des Herzgesetzes ist demnach eine bessere Vorsorge. Krankenkassen sollen ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zum Herz-Check einladen. Die Vorsorge sollen auch Apotheker machen dürfen. Lauterbach hatte seinen Plan für eine bessere Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im September 2023 in einem Impulspapier publik gemacht.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weltweit die häufigste Todesursache. Auch in Deutschland führen sie seit langem die Sterbestatistik an. Jährlich sind sie für mehr als 350.000 Todesfälle verantwortlich. Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit 57 Milliarden Euro zudem die höchsten Kosten. „Deutschland gibt so viel wie kein anderes Land in der EU für Gesundheit aus: knapp 5.000 Euro pro Einwohner und Jahr, das ist 52,9 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt“, hieß es im Impulspapier. Dennoch zähle Deutschland bei der Lebenserwartung in Westeuropa zu den Schlusslichtern.

Das BMG rechnet laut „Bild“ mit zwei Millionen zusätzlichen Patienten durch das Gesetz. Finanzieren sollen das Vorhaben die Krankenkassen, indem sie bisherige Vorsorgeleistungen umstrukturieren. Zudem erhoffe sich Lauterbach durch die bessere Vorsorge erhebliche Einsparungen für die Versicherungen. Würden weniger Menschen krank, könnte dies im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes 140 Millionen Euro sparen, nach vier Jahren wären es laut Prognose sogar rund 510 Millionen Euro jährlich, so berichtete „Bild“.

Das Herzgesetz sieht nach dem Bericht unter anderem vor, dass Risikopatienten Statine zur Cholesterin-Senkung früher und einfacher verschrieben bekommen. Die Vorsorge soll schon bei Kindern ansetzen. Jugendliche sollen im Rahmen der J1-Untersuchung im Alter von zwölf bis 14 Jahren über Risiken wie Rauchen aufgeklärt werden. Das Herzgesetz ist Teil von Lauterbachs Präventionsoffensive. Erst in der vergangenen Woche war sein Referentenentwurf für das geplante Bundesinstitut für Prävention (Bipam) bekannt geworden, welches am 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen soll. (at)