Kassen zur Europawahl: EHDS muss dem Gemeinwohl dienen
Die Verwertung von Gesundheitsdaten im geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) muss sich nach Ansicht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) am Gemeinwohl orientieren. „Nutzungsberechtigt sollten Projekte sein, die einen Mehrwert für die Versicherten, deren Versorgung oder die Gesundheitssysteme generieren und nachweisen“, heißt es in dem jetzt vom Verwaltungsrat verabschiedeten Positionspapier zur Europawahl, das G+G vorliegt.
Forschungsergebnisse müssten „zeitnah veröffentlicht werden“, fordert der Verwaltungsrat des GKV-SV. Zu den vorrangigen Interessen bei der Auswertung gehören aus Sicht des Verbandes „sicherheits- und qualitätsrelevante Aufgaben der Europäischen Arzneimittelagentur“, aber auch „gesetzliche Aufgaben der Sozialversicherungsträger zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Versorgung und Beratung der Versicherten“. Sensible Gesundheitsdaten müssten jederzeit sicher und vertraulich behandelt werden, fordert der Verwaltungsrat. „Die Versicherten müssen zudem im grenzüberschreitenden Kontext steuern und nachvollziehen können, wer auf ihre Daten zugreifen darf.“ Bei der Vernetzung nationaler Systeme gelte es, unnötige Eingriffe in die jeweilige Telematikinfrastruktur zu vermeiden.
Bei der anstehenden Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung sollten aus Sicht des Verbandes die Aspekte „Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit“ stärker berücksichtigt werden. So müssten neue Patentschutzregeln dazu beitragen, „den Wettbewerb durch Generika und Biosimilars zu stärken und die finanzielle Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme zu sichern“. Mit Blick auf die Arzneimittelversorgung votiert der Verwaltungsrat für EU-weit verbindliche Liefer- und Meldepflichten der Hersteller sowie eine Pflicht zur Bereitstellung der Medikamente in allen 27 Mitgliedsländern. Verstöße müssten geahndet werden. Um Lieferengpässen entgegenzuwirken, sei eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf EU-Ebene nötig.
Im Positionspapier mahnt der Verband zudem an, die bereits 2016 begonnene Überarbeitung der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit „zügig zum Abschluss zu bringen“. Dabei gehe es vor allem darum, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu grenzüberschreitenden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in die EU-Verordnungen aufzunehmen. Bei der anstehenden Einführung einer elektronischen Europäischen Krankenversicherungskarte müssten die Sozialversicherungsträger frühzeitig in die Planung von Digitalisierungsprozessen einbezogen werden. (toro)
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