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Gutachten: Pflege-Bürgerversicherung stoppt Kostenexplosion

29.01.2025 2:30 Min. Lesedauer

Angesichts der gravierenden Finanzprobleme der Pflegeversicherung fordert ein breites Bündnis die Einführung einer Bürgerversicherung in diesem Sektor. Auf diese Weise lasse sich eine Ausweitung der Pflegeleistungen hin zu einer vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren, teilte die Initiative unter Berufung auf ein heute veröffentlichtes Gutachten des Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang mit.

„Unser Gutachten zeigt, dass eine Vollversicherung – auch langfristig – im Rahmen der Sozialversicherung finanzierbar ist, ohne den Beitragssatz wesentlich erhöhen zu müssen, wenn die Pflegeversicherung gleichzeitig zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt wird, in die alle einzahlen und in der alle Einkommensarten beitragspflichtig sind”, erläuterte Rothgang. Die Studie hat das „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegeben, zu dem unter anderem der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Gewerkschaft Verdi und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gehören.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach selbst habe die Notwendigkeit, den Ausgabensteigerungen mit einer entsprechenden Finanzreform entgegenzuwirken, betont, sagte Rothgang. Über eine Darstellung von Reformoptionen und Stellschrauben sei er aber nicht hinausgekommen. Mit der Pflegebürgervollversicherung liege nun eine konkrete Reformidee vor.

In seinem Gutachten schlägt der Bremer Professor konkret vor, dass Privatversicherte und weitere Einkommensarten einbezogen werden und die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. „Die einzelnen Stellschrauben führen jeweils für sich genommen zu einer Reduktion des ausgabendeckenden Beitragssatzes, und zwar in Höhe von je 0,3 Beitragssatzpunkten unter Einbeziehen der bislang Privatversicherten und Verbeitragung aller Einkommensarten beziehungsweise 0,2 Beitragssatzpunkten mit Anheben der Beitragsbemessungsgrenze“, rechnet Rothgang vor. Der größte Effekt von 0,7 Beitragssatzpunkten würde mit der Umsetzung aller drei Reformelemente erzielt. Auch SPD und Grüne plädieren in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025 für ein solidarisch finanziertes System in der Pflege, das das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegekasse beendet.

Derzeit liegt der SPV-Beitragssatz bei 3,6 Prozent, der zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Hinzu kommt der Beitragszuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose. Erst Anfang dieses Jahres waren die Beiträge erhöht worden, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen, wie die Bundesregierung begründete. Experten sind sich seit langem einig darüber, dass eine Reform der vor 30 Jahren gegründeten Sozialen Pflegeversicherung (SVP) dringend notwendig ist. (bhu)

Wie steht es um die Finanzierung und Qualität in der Pflege? Und was ist jetzt dringend zu tun? Diese Fragen diskutierten Expertinnen und Experten beim „AOK-Forum live“ Ende Februar 2024 in Schwerin.
Veröffentlicht am 18.11.2024

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