GVSG: Verbände erneuern deutliche Kritik
Vor der morgigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) haben verschiedene Verbände ihre Kritik erneuert. Der vorliegende Gesetzentwurf laufe vor allem darauf hinaus, die Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte zu erhöhen, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). „Durch die angepeilte Entbudgetierung wird die Versorgung nicht besser, nur teurer. „Das GVSG ist nicht mehrheitsfähig und damit Geschichte“, stellte der Verband der Ersatzkassen (Vdek) klar. „Der Reformbedarf geht deutlich über die Vorschläge des GVSG hinaus.“ Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Entwurf „durchwachsen“ und machte sich für eine Besserstellung von Praxen mit betreuungsintensiven Patienten stark.
Das im Juni in den Bundestag eingebrachte GVSG sieht unter anderem die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung, die Einführung von Vorhalte- und Versorgungspauschalen sowie die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und die Finanzierung neuer Medizinstudienplätze über die Kassen sind inzwischen nicht mehr enthalten.
„Die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen haben sich verständigt, in dieser Woche die Anhörungen zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz und zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz durchzuführen. Völlig offen ist, ob sich überhaupt noch Mehrheiten im Bundestag für diese Vorhaben finden“, monierte Stoff-Ahnis. „Sinnvoll wäre dagegen, dass der Bundestag das verbleibende Zeitfenster für eine Verabschiedung der Notfallreform nutzt.“
Der Vdek forderte mit Blick auf ein Versorgungsgesetz in der neuen Legislaturperiode mehr und schnelle Facharzttermine. „Die Lösungen dafür liegen auf dem Tisch, darunter eine verbindliche Meldung von Terminen durch die Arztpraxen, eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und keine Selbstzahlersprechstunden zu Lasten von GKV-Versicherten.“ Für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) ist der Erfolg des GVSG dagegen maßgeblich entscheidend, ob es künftig noch eine gute hausärztliche Versorgung gebe. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, hatte das GVSG jüngst als ein „Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte“ kritisiert. (bhu)