Hecken warnt vor Qualitätsverlust durch Krankenhausreform
Durch das geplante Gesetz zur Krankenhausreform (KHVVG) droht aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) eine Abkehr von den Kriterien evidenzbasierter Medizin. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung handele es sich bei dem Regierungsentwurf um ein „Qualitätsreduzierungs- und Länderstärkungsgesetz“, kritisierte GBA-Chef Josef Hecken bei einer Fachveranstaltung des Gremiums heute in Berlin. Er warnte insbesondere vor einem Aushöhlen der Mindestmengenregelung. Ausgerechnet in „hochsensiblen Leistungsbereichen“ drohe der Rückfall in eine Situation, „in der wieder jedes Bundesland macht, was es will“.
Aus Sicht des GBA beschneidet die Krankenhausreform wesentliche Kompetenzen des obersten Entscheidungsgremiums der Selbstverwaltung. Denn laut KHVVG-Entwurf definiert nicht der GBA die Qualitätskriterien für die neuen medizinischen Leistungsgruppen. Zum Start sollen zunächst die für die Klinikreform in Nordrhein-Westfalen entwickelten Vorgaben gelten. Ab 2027 würden Kriterien greifen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länder festlegt. Anstelle des GBA soll ein neuer, vom BMG eingesetzter Ausschuss das Ministerium beraten – besetzt mit Vertretern von Krankenhäusern, Krankenkassen, Ärzten und Patienten.
„Bisher wurde die Qualitätssicherung ganz zentral vom GBA geregelt. Vor diesem Hintergrund hätte man erwartet, dass auch im neuen Gesetz der GBA als Hauptakteur auftritt“, wunderte sich Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg. „Die Stimmung zwischen Politik und GBA war noch nie so schlecht“, stellte das Mitglied der Regierungskommission zur Krankenhausreform fest. Auch Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg befürchtet Qualitätsverluste. Die Selbstverwaltung arbeite aus Sicht der Politik zu langsam. Doch es sei besser, „sich Zeit für Normsetzung zu lassen, als Normen zu erlassen, die nicht funktionieren“.
Als „rechtlich bedenklich“ bezeichnete es Felix, dass der Bund für die Neuordnung der stationären Versorgung 25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds einplane. „Das ist nicht das Geld des Bundes, Sozialversicherungsbeiträge unterliegen strenger Zweckbindung.“ Das Projekt diene der Daseinsvorsorge und müsse über Steuern finanziert werden. Eine Klage der Krankenkassen gegen den Zugriff sei jedoch schwierig, weil auch diesen das Geld nicht gehöre, stellte der Sozialrechtler Peter Axer fest. Aussichtsreicher seien Klagen von Versicherten gegen „zu hohe Beiträge wegen zweckwidriger Verwendung“. (toro)