Hilfsmittel: Krankenkassen fordern mehr Kosten-Transparenz
Krankenkassen sollten nach Meinung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) erfahren, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit zu zusätzlichen Kosten führen. Bisher müssen Leistungserbringer nur die Höhe der berechneten Mehrkosten melden, nicht aber die Gründe. Der Verband erhofft sich durch die Erweiterung der Meldepflicht mehr Schutz für Versicherte vor unberechtigten Mehrkosten. Dafür sei eine gesetzliche Regelung nötig.
Zwar belege der sechste Mehrkostenbericht des GKV-SV, dass Versicherte 80 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei erhielten, erklärte die Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer heute. Allerdings zahlten GKV-Versicherte dem Bericht zufolge 2023 dennoch durchschnittlich 149 Euro aus der eigenen Tasche. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen laut Gesetz die Kosten für das medizinisch notwendige und gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel. Die gesetzliche Zuzahlung liegt demnach zwischen mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten, falls ein Hilfsmittel günstiger als fünf Euro ist.
Versicherte können aber auch Hilfsmittel wählen, die nicht komplett von ihrer Kasse übernommen werden. Dann fällt die Zuzahlung an den Leistungserbringer höher aus. Laut Mehrkostenbericht sei das vor allem in den Bereichen Orthopädie und Hörakustik der Fall. So entschieden sich GKV-Versicherte im Jahr 2023 nach Angaben des Verbands „etwa bei orthopädischen Einlagen in rund 55 Prozent der Fälle für Versorgungen mit Mehrkosten“. (rbr)