Hybrid-DRG: Verordnung verfehlt Ambulantisierungsziele
Die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung zur Einführung sogenannter Hybrid-DRG stößt bei Verbänden und Ärzten auf Kritik. Der AOK-Bundesverband befürchtet Mehrbelastungen für die Kassen statt einer Stärkung der Ambulantisierung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht zwar „positive Ansätze“, moniert jedoch unrealistische Fristen. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) begrüßt den „Startschuss zum Jahreswechsel“, bleibt aber hinsichtlich der Befristung auf ein Jahr skeptisch. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, bisher im Krankenhaus erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant vornehmen.
Der stellvertretende Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, kritisierte, dass die vorgesehene Anhebung der Vergütung für ambulant erbrachte Leistungen nicht mit Anreizen für Kliniken verbunden werde, dort bisher stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant vorzunehmen. Vielmehr seien „Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu befürchten, die zu erheblichen Mehrkosten führen, denen aber keine Einsparungen bei Personal und Infrastruktur im stationären Bereich gegenüberstehen“, bemängelte Hoyer. „Als Folge dieser Verordnung werden daher Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 200 Millionen Euro entstehen, ohne dass es zu nennenswerten Ambulantisierungs-Effekten kommt.“
Vorprogrammierten „Ärger und Frust“ sieht der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen in der Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). „Seit April hat das BMG Zeit gehabt, einen Verordnungsentwurf zu erarbeiten. Es ist zu diesem späten Zeitpunkt schier unmöglich, jetzt noch Abrechnungsbestimmungen zu vereinbaren, die ab Januar gelten sollen“, so Gassen. Erschwerend komme hinzu, dass die Frist für eine erste Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der Regelung durch die Selbstverwaltung auf den 31. März 2024 gelegt worden sei. „Diese Zeitspanne ist viel zu kurz.“
Spifa-Vorstandschef Dirk Heinrich stufte die Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr als schwierig ein, hob jedoch hervor, dass „ein wichtiger Grundstein“ für Fachärzte gelegt worden sei, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Zudem habe das BMG in seinem überarbeiteten Referentenentwurf „offensichtlich viele Hinweise aus den Berufsverbänden aufgegriffen und berücksichtigt“. (ter)
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