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Kassen übernehmen Kosten für Amalgam-Ersatz ab 2025

11.10.2024 3 Min. Lesedauer

Der Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten bleibt auch nach dem Aus für Amalgam bestehen. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich im Bewertungsausschuss auf Materialien verständigt, die Dentalamalgam ersetzen werden. Ab 1. Januar 2025 darf Amalgam in der EU wegen des Quecksilbergehaltes nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Die angepassten Regelungen sorgten dafür, „dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen“ mehrkostenfrei versorgt werden könnten, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-SV.

Deutschlandweit werde es ab 1. Januar 2025 keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben, erklärte Stoff-Ahnis. Etwa 3,2 Prozent der Füllungen in Deutschland werden noch mit Amalgam gelegt. Gemeinsam mit der KZBV habe sich der GKV-SV „auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen“ geeinigt. Bei den zuzahlungsfreien Ersatz-Materialien handele es sich um „selbstadhäsive Füllungsmaterialien“, ergänzte KZBV-Vorsitzender Martin Hendges. In Ausnahmefällen könnten auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. „Darüber hinaus können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden, während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen festgelegte Füllung übernimmt“, so Hendges.
 
Vor allem im Backenzahnbereich wurden in Deutschland lange Amalgamfüllungen verwendet, bis gesundheitliche Bedenken wegen des enthaltenen Quecksilbers Ende der 90er-Jahre zu Einschränkungen bei Risikogruppen wie Kindern und Schwangeren führten. Eine EU-weite Einschränkung folgte 2018. 2023 beschloss die EU dann den Quecksilber-Ausstieg zum Jahresanfang 2025. Nur für EU-Staaten mit einer hohen Quote an Amalgamfüllungen ist eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 vorgesehen. „Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt“, begründete der damalige EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius die Entscheidung.
 
Während sich die Mundgesundheit laut KZBV insgesamt „positiv“ entwickele, zeigt eine Analyse der AOK PLUS, dass in Sachsen und Thüringen weniger Versicherte regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen. So nehmen mehr als 40 Prozent der Männer zwischen 20 und 29 Jahren zahnärztliche Kontrollen nicht wahr. (sg)

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