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Kassen: Herstellerrabatt und Preismoratorium verlängern

12.12.2024 3 Min. Lesedauer

Der Herstellerabschlag und das Preismoratorium für Medikamente sind aus Sicht der Krankenkassen unverzichtbar, um die Arzneimittelausgaben zu bremsen. Ein Wegfall würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) jährlich mit knapp 6,9 Milliarden Euro zusätzlich belasten. „Das entspräche einem notwendigen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,4 Prozentpunkte“, sagte WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder G+G. Neben dem WIdO empfiehlt auch der GKV-Spitzenverband in seiner G+G vorliegenden Stellungnahme für das Bundesgesundheitsministerium eine Verlängerung der Kostendämpfungsinstrumente. Angesichts prekärer Kassenlage plädiert der Verband für ein Anheben des Abschlags von sieben auf zwölf Prozent.

„Herstellerabschlag und Preismoratorium sind die einzigen Instrumente, mit denen die Krankenkassen bei nicht von Festbeträgen erfassten Generika und Biosimilars und bei sogenannten Alt-Originalen Ausgaben regulieren können“, erläuterte Schröder. „Es handelt sich hier um weitgehend monopolistisch strukturierte Marktbereiche ohne nennenswerten Preiswettbewerb.“ Laut WIdO-Analyse reduzierten die beiden Maßnahmen den Anstieg der GKV-Arzneimittelausgaben im vergangenen Jahr um 3,46 Milliarden Euro.

„Die nach einem Ende des Preismoratoriums zu erwartenden Nachholeffekte würden – konservativ gerechnet – die GKV mit rund 3,75 Milliarden Euro jährlich zusätzlich belasten“, sagte Schröder. Das Auslaufen des Herstellerabschlags schlage mit 3,14 Milliarden Euro mehr zu Buche. Bereits durch den 2018 eingeführten Inflationsausgleich sei das Einsparpotential beim Preismoratorium verringert worden, so der WIdO-Chef. Zudem gebe es Ausnahmen für Kinderarzneimittel, Immunglobuline, „versorgungskritische Arzneimittel“ und Medikamente, die mit bereits zugelassenem Wirkstoff die Versorgung einer neuen Patientengruppe verbessern oder ein neues Anwendungsgebiet erfassen.

Mit dem 2010 eingeführten Preismoratorium wurden die Preise für Präparate, die nicht vom GKV-Festbetragssystem erfasst werden, auf dem Stand von August 2009 eingefroren. Das Moratorium wird vom Bundesgesundheitsministerium regelmäßig überprüft. Zuletzt wurde es 2022 bis Ende 2026 verlängert. Grundsätzlich müssen die Pharmaunternehmen den Krankenkassen für alle erstattungsfähigen Arzneimittel ohne Festbetrag einen Großkundenrabatt von sieben Prozent einräumen, 2023 waren es befristet zwölf Prozent. Der Verband Pharma Deutschland kritisiert die Regelungen als „innovationsfeindlich“. (toro)

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