Hybrid-DRG: Kassenärzte kritisieren geplante Verordnung
Die Einführung von Hybrid-DRG soll mehr Anreize für ambulante Operationen schaffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht jedoch zahlreiche Probleme in der geplanten Verordnung und fordert vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) Änderungen.
Die KBV moniert etwa, dass der Katalog an Leistungen zu klein sei, für die es ab Januar 2024 eine spezielle sektorengleiche Vergütung geben soll. Außerdem sieht der Verband zu hohe bürokratische Hürden und Unschärfen bei der Abgrenzung von Leistungen. Mit der Verordnung werde „die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan“, schreibt die KBV.
Das BMG hatte Ende September einen Referentenentwurf für eine Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) vorgelegt, nachdem Verhandlungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gescheitert waren. Danach soll im Januar eine spezielle sektorengleiche Vergütung über sogenannte Hybrid-DRG eingeführt werden. Vertragsärzte und Kliniken würden dann dieselbe Vergütung für bestimmte Eingriffe erhalten, egal, ob sie ambulant oder stationär erfolgen. Die Verordnung enthält einen „Startkatalog“ mit Eingriffen, die ab Januar nach den neuen Hybrid-DRG bezahlt wird. Auch Höhe und Art der Vergütung sind darin geregelt.
Mit nur 244 Operationen- und Prozedurenschlüsseln für fünf Leistungsbereiche könne die Ambulantisierung nicht substanziell vorangetrieben werden, kritisiert die KBV. Damit würden lediglich etwa 200.000 Krankenhausfälle pro Jahr in Hybrid-DRG überführt. Für besonders problematisch hält die KBV die Einführung eines neuen zusätzlichen Abrechnungsverfahrens für die niedergelassenen Ärzte. Diese müssten eine Software nutzen, die bislang nur in der Krankenhausabrechnung eingesetzt werde. Zudem bezweifelt die KBV, dass mit der geplanten Vergütung bei den Hybrid-DRG genug Anreize für die Ärzte geschaffen würden, Eingriffe ambulant vorzunehmen. Die KBV habe dem BMG konkrete Vorschläge zur Nachbesserung vorgelegt. Diese seien jedoch im vorliegenden Referentenentwurf des BMG „schlichtweg ignoriert“ worden, kritisiert der Verband. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) sieht durch die Verordnung die Krankenhäuser bei der Abrechnung bevorzugt behandelt und fürchtet Mitnahmeeffekte. (at)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.