Kinderärzte beklagen Lücken in Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) moniert zahlreiche Lücken in der Versorgung junger Menschen. Trotz der negativen Auswirkungen, die die Lockdowns in der Corona-Pandemie auf die Entwicklung vieler Kinder gehabt hätten, gebe es weiterhin nicht genügend Ausgleichsmaßnahmen, sagte BVKJ-Präsident Michael Hubmann zum Auftakt des Kinder- und Jugendärztetages in Mannheim. Insbesondere die unzureichende frühkindliche Betreuung benachteilige Kinder und verursache enorme Folgekosten.
Hubmann beklagte zugleich „Ungleichbehandlungen“ im Versicherungsrecht. So benötigten Erwachsene im Krankheitsfall oft erst nach drei Tagen ein ärztliches Attest, für Kinder werde aber ab dem ersten Tag eines verlangt, wenn die Eltern Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen wollten.
Kritik übte der Mediziner an Erwägungen, mit dem Versorgungsgesetz II eine Direktabrechnung für Kinder und Jugendliche in der PKV einzuführen: „Hier wird die Axt an das Versicherungssystem gelegt.“ Das Argument, bei Scheidungskindern komme es häufig zu Abrechnungsproblemen, weil nur ein Elternteil privat versichert sei, sodass in der Folge Arztbesuche vermieden würden, sei ein „Scheinproblem“. Es werde vorgeschoben, um die Bürgerversicherung zu forcieren. Tatsächlich komme es nicht vor, dass Kinder wegen nicht gezahlter Rechnungen nicht behandelt würden, versicherte Hubmann.
Probleme gebe es bei gesetzlich versicherten Kindern, wenn sie keine Versichertenkarte hätten, sagte Hubmann, der die Möglichkeit zur Verweigerung der Behandlung analog zu Erwachsenen bei Kindern klar ablehnte. Das Ersatzverfahren über die schriftliche Aufnahme aller Versichertendaten in den Praxen sei aber bürokratisch und fehleranfällig. Hubmann nannte eine „Deckungszusage wie beim Kfz“ als mögliche Regelung. Bildungsferne Bürger seien mit der Beantragung einer Karte für ihr Neugeborenes oft überfordert, ergänzte Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des BVKJ. (sg)
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