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Klinikreform erneut nicht auf Tagesordnung des Kabinetts

04.09.2024 3 Min. Lesedauer

Die geplante große Klinikreform verzögert sich weiter. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Kritik der Länder am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schaffte es heute laut Medienberichten erneut nicht ins Kabinett. Damit bleibt offen, ob sich Bund und Länder in zentralen Streitfragen noch annähern. Zumindest in einem Punkt deutete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber Zugeständnisse an. Demnach will er Spezialkliniken, etwa für behinderte Menschen oder Kinder, finanziell besser absichern. Das seien „eine Handvoll von Kliniken, vielleicht ein paar mehr“, sagte er am Mittag. „Deshalb denken wir tatsächlich über das Selbstkostendeckungsprinzip nach.“ Die Änderungswünsche der Länder gehen allerdings weit darüber hinaus. Sie sehen durch die Reform auch notwendige Kliniken vor allem auf dem Lande gefährdet.

In einer Stellungnahme von Anfang Juli hatte der Bundesrat umfangreiche Korrekturen an dem Gesetz gefordert. Die Länder hoffen, dass ihre Vorschläge im parlamentarischen Verfahren noch Eingang finden. Andernfalls schließen sie auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht aus. Der Bundestag hatte sich Ende Juni in erster Lesung mit dem KHVVG befasst. Umstritten ist selbst, ob das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist oder nicht. Lauterbach verneint dies, die Länder widersprechen. Sie sehen ihre Planungshoheit berührt.

Der Bundesrat pocht zudem auf die von Lauterbach versprochene Auswirkungsanalyse. Es wäre „verantwortungslos“ eine so weitreichende Reform zu verabschieden, ohne vorher ihre Folgen zu prüfen, warnte die Länderkammer. Für Unmut sorgt vor allem die Ausgestaltung der Vorhaltevergütung. Anders als von Lauterbach versprochen, sei diese weiter mittelbar von den Fallzahlen abhängig, monieren die Länder. Damit würden Kliniken in dünn besiedelten Gebieten strukturell benachteiligt. Der Bundesrat forderte „echte“, also fallunabhängige Vorhaltepauschalen. Ähnlich äußerten sich Krankenkassen.

Außerdem fordern die Länder stärkere Öffnungsklauseln bei den Qualitätsvorgaben für notwendige Krankenhäuser. Sie sehen die Basis- und Notfallversorgung auf dem Lande gefährdet. Dagegen stemmen sich Lauterbach und Kassen gegen Abstriche bei den Qualitätsstandards und warnen davor, die Reform zu verwässern. Auch bei der Finanzierung des Transformationsfonds für den Umbau der Kliniklandschaft will der Bundesrat Nachbesserungen. Hier soll sich neben Ländern und Kassen auch der Bund beteiligen. Bei den Regelungen zur sektorübergreifenden Versorgung dringen die Länder auf größere Spielräume. (cm)

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