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Klinikreform: Lauterbach trotz Zwist mit Ländern optimistisch

30.01.2024 2 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht sich bei der Klinikreform auf der Zielgeraden. „Die Krankenhausreform ist zurück in der Spur“, sagte der SPD-Politiker heute. Er sei „sehr dankbar“, dass die unionsgeführten Länder ihre Blockadehaltung aufgegeben hätten, so dass das von Ihnen bislang monierte Transparenzgesetz am 22. März den Bundesrat passieren könne.

 Ziel sei es, das „große Krankenhausgesetz“ am 24. April im Kabinett zu haben, so Lauterbach. „Idealerweise“ sei das Kliniktransparenzregister am 1. Mai am Netz. „Eine so große Reform darf nicht scheitern“, schrieb er später auf X. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat will sich am 21. Februar mit dem Transparenzgesetz befassen.

Lauterbach sieht im dort verankerten Transparenzregister einen wichtigen Baustein für die Klinikreform. Die Länder fürchten jedoch um ihre Planungshoheit. Es gebe auch Bundesländer, die wüssten, „dass wir die Transparenz brauchen“, erklärte Lauterbach und verwies gleichzeitig auf die in dem Gesetz zugesagten Finanzhilfen von sechs Milliarden Euro für die Kliniken und höhere Landesbasiswerte.

Der Berliner Gesundheitsökonom Reinhard Busse zitierte eine Studie auf Basis von AOK-Versorgungsdaten, wonach Informationen zu Leistungen und Qualität der Kliniken die Sterblichkeit und unerwünschte Komplikationen deutlich senken könnten. Der AOK-Bundesverband warnte, das Tauziehen zwischen Bund und Ländern um das Transparenzregister dürfe nicht dazu führen, dass „die eigentliche Reform auf der Strecke bleibt“. Gegenüber Rufen nach zusätzlichen Mitteln für die Kliniken zeigte sich der Verband skeptisch. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mahnte, Lauterbach müsse den Konsens mit Ländern und Klinikträgern suchen.

Das große Klinikreformgesetz werde nicht zustimmungspflichtig sein, betonte Lauterbach. Dazu sei keine Veränderung der Reform nötig. Die Einführung von Leistungsgruppen nach Vorbild Nordrhein-Westfalens stehe im Gesetz. Eine Weiterentwicklung der Leistungsgruppen erfolge Anfang 2025 per Rechtsverordnung. Diese sei dann zustimmungspflichtig.

Auf der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatten sich die Länder irritiert über dieses Verfahren gezeigt. Lauterbach rücke von der bisherigen Verabredung ab, hieß es in einem Statement. Lauterbach verteidigte erneut sein Projekt. „In diesen Monaten wird sich ja entscheiden, wir gut wir die Babyboomer versorgen können.“ Die Reform sei „eine Revolution“, da die Finanzierung der Kliniken komplett umgestellt und die Spezialisierung „ganz nach vorne“ gebracht werde. (at)

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