Update

Klinikreform: Kommunen wollen schnelle Hilfe

15.01.2024 2:30 Min. Lesedauer

Im Ringen um die Krankenhausreform drängen auch die Kommunen auf rasche finanzielle Hilfe für die Kliniken. Bei einem Treffen der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) herrschte heute Konsens, dass Kliniken zu häufig unter Defiziten, Personalmangel und fehlender Bettenauslastung litten, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Lauterbach erneuerte seine Kritik an den Ländern, das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss zu blockieren und die Reform zu verzögern. Dies gehe „besonders zu Lasten der Städte und Kommunen“. Sie müssten als Träger vieler Kliniken für Defizite geradestehen. AOK und kommunale Kliniken machten Druck bei der Vorhaltefinanzierung. Die Kommunen zweifeln allerdings daran, dass die Pläne noch rechtzeitig griffen. „Wenn die Krankenhäuser in einem Zwischenschritt nicht schnell frisches Geld bekommen, werden etliche die Reform nicht mehr erleben“, warnte Städtetags-Vize-Präsident Pit Clausen.

Das Transparenzgesetz ist ein Baustein der geplanten Klinikreform. Neben Liquiditätshilfen für die Kliniken ist ein Online-Portal vorgesehen, das über das Leistungsangebot und die Qualität von Kliniken informiert. Im Vorfeld des heutigen Treffens nannte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Kopplung von Finanzhilfen an das Gesetz „Erpressung“. Wenn die Krankenhäuser zurzeit zu wenig Geld für ihre Leistungen bekämen, „dann ist das ausschließlich das Problem des Bundes“, sagte er am Sonntagabend im ZDF.

Für Ende April kündigte Lauterbach einen Kabinettsbeschluss zu einem Krankenhausfinanzierungsgesetz an, das die „bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung“ sicherstellen soll. Unter anderem sollen künftig Vorhaltepauschalen Kliniken den wirtschaftlichen Druck nehmen, der durch die Vergütung über Fallpauschalen entstanden ist. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser (AKG) und der AOK-Bundesverband übten Kritik am aktuellen Stand der Beratungen zur Vorhaltefinanzierung und forderten in einem gemeinsamen Brief an Lauterbach, eine „erlösunabhängig und bedarfs- wie aufwandsgerechte“ Ausgestaltung. „Weder die Verteilung der Vorhaltefinanzierung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist fallunabhängig gestaltet“, heißt es in dem Schreiben. Die Vorhaltefinanzierung sei jedoch „das wesentliche Werkzeug“, ökonomische Fehlanreize zu reduzieren und den Bürokratieabbau voranzutreiben. Die vorgeschlagenen Regelungen erhöhten stattdessen die Komplexität der Klinikfinanzierung und führten zu neuen Konflikten, zusätzlichen Unsicherheiten und mehr Bürokratie. (imo/rbr)

Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.