Bürgergeldbezieher: Staat belastet Krankenkassen mit neun Milliarden Euro jährlich
Der Staat bürdet die Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern weitgehend den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf. Faktisch werden sie mit rund neun Milliarden Euro jährlich für Bürgergeldbezieher belastet. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Iges-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, das heute in Berlin vorgestellt wurde. Darin werden Ausgaben und Gegenfinanzierung der GKV 2022 für Empfänger des damaligen Arbeitslosengeldes II (ALG II) analysiert. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, forderte, „die systematische Unterfinanzierung“ zulasten der Beitragszahlenden zu beenden. Es sei Aufgabe des Staates, die Versorgung von bedürftigen Bürgern zu sichern.
Ohne diese Unterfinanzierung, so Pfeiffer, wären zu Jahresbeginn keine Beitragssatzerhöhungen der Krankenkassen nötig gewesen. Im Gegenteil: „Wir hätten über Beitragssatzsenkungen sprechen können.“ Tatsächlich hätte die vom Bund gezahlte Pauschale je ALG-II-Empfänger 2022 nicht nur 108,24 Euro, sondern 311,45 Euro im Monat betragen müssen, um kostendeckend zu sein, ergänzte Richard Ochmann, Iges-Projektleiter für Gesundheitspolitik. Aktuell würden nur 119,60 Euro gezahlt. Bei privat versicherten Bürgergeldbeziehern übernehme der Staat aber bis zu 421,77 Euro der monatlichen Prämie.
Für die Berechnungen wurden neben Beziehern von ALG II – inzwischen Bürgergeld – auch Aufstocker mit einbezogen. Insgesamt gab es 2022 knapp 3,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsbezieher. Ein Vergleich mit Daten aus 2016 zeigt, dass zwar die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von ALG II, die Leistungen aus der GKV in Anspruch genommen haben, um 15 Prozent gesunken ist. Zugleich stiegen aber die Kosten für die Versorgung um 15 Prozent an – von 2.368 Euro je Leistungsbezieher im Jahr 2016 auf 2.735 Euro 2022. Die Gesamtausgaben der Kassen für ALG-II-Empfänger und ihre mitversicherten Familienangehörigen verringerten sich geringfügig von 15,486 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 15,127 Milliarden Euro im Jahr 2022 – und das auch aufgrund von Einsparungen bei den Verwaltungskosten, wie das Gutachten zeigt. Dass 2022 weniger ALG-II-Bezieher medizinische Leistungen der Kassen in Anspruch genommen haben, führt Ochmann auch auf Sondereffekte zurück: die Pandemie und den Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine, die relativ jung und damit gesünder seien. (sg)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.
1 Kommentar
Reiner Schapp
Es gibt noch weitere Leistungen (zusätzlich zu neun Milliarden Euro) der gesetzlichen Krankenkassen, die nicht den Beitragsgebern zugute kommen. Und immer sind die ohnehin stark bevorteilten Beamten außen vor. Und Rentner können auch Vollzahler sein, z. B. für Firmenrenten.