Krankhaustransformationsfonds: Ärzte fordern Stopp
Vor den entscheidenden Terminen zum Krankenhaustransformationsfonds im Bundesrat haben Ärztevertreter die Länder zum Stopp der geplanten Verordnung aufgefordert. Als Grund nannte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem G+G vorliegenden Schreiben wettbewerbsrechtliche Bedenken. Sie forderte eine grundlegende Änderung der Förderstruktur. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats befasst sich laut Plan am Mittwoch nächster Woche mit dem Entwurf. Eine Entscheidung der Länderkammer wird für den 21. März erwartet.
Aus Sicht der KBV verstößt der Verordnungsentwurf an wesentlichen Stellen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Er werde in der vorliegenden Form zu erheblichen rechtlichen Risiken für Förderempfänger führen, schreiben die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sybille Steiner. Bereits im vergangenen Jahr hatte die KBV in einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission auf eine Ungleichbehandlung von Kliniken und Vertragsärzten – besonders im Zusammenhang mit den „Sektorenübergreifenden Einrichtungen“ – hingewiesen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat der KBV zufolge zwar kleinere Verbesserungen an der Verordnung angeboten. Diese reichen aber aus Sicht der KBV nicht aus. Stattdessen werde jetzt auf zwei Ebenen versucht, den Bedenken Rechnung zu tragen. Das sei aus Sicht der KBV untauglich und für alle Beteiligten nachteilig. Sofern erstens nur der Anschluss an die vertragsärztliche Versorgung für förderfähig erklärt werde, räume dies auf der einen Seite die Bedenken der KBV nicht aus, erklärte die Ärztevertretung. Auf der anderen Seite sei völlig unklar, wie hier eine rechtlich sichere und klare Abgrenzung vorgenommen werden solle. Zudem monierte die KBV, dass das BMG „die eigene Abwägungsaufgabe an Dritte mit allen hierausfolgenden Risiken für die Beteiligten“ verlagere, sofern die Antragssteller selbst darlegen sollten, dass das Anliegen nicht gegen (europäisches) Wettbewerbsrecht verstoße.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren den Verordnungsentwurf. Sie lehnen es ab, dass die Beitragszahler mit 25 Milliarden Euro für die Neuordnung der stationären Versorgung zur Kasse gebeten werden sollen. Der GKV-Spitzenverband prüft deshalb die Möglichkeit einer Verfassungsklage. (ter)
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