Update

Kritik an geplantem Medizinforschungsgesetz

20.02.2024 2 Min. Lesedauer

Gegen das geplante Medizinforschungsgesetz (MFG) mehren sich die Einwände. Der AOK-Bundesverband warnte heute anlässlich der Verbändeanhörung zum MFG-Referentenentwurf nochmals eindringlich vor der Einführung vertraulicher Erstattungspreise für neue Arzneimittel. Industrieverbänden gehen die von ihnen im Grundsatz begrüßten Pläne teilweise nicht weit genug. AOK-Verbandschefin Carola Reimann geht davon aus, dass der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das MFG große finanzielle Mehrbelastungen entstehen.

Laut Referentenentwurf sollen Hersteller für Medikamente mit neuen Wirkstoffen grundsätzlich geheime Preise vereinbaren können. Anders als in der Pharmastrategie angekündigt, sei nun in der GKV mit erheblichen Transaktions- und Verwaltungsaufwänden zu rechnen, kritisierte Reimann. „Das ist das Gegenteil des in der Pharmastrategie versprochenen Bürokratieabbaus. Wir müssten ganz neue Prozesse zur Rückerstattung von Überzahlungen an die pharmazeutischen Unternehmer inklusive eines neuen Mahnwesens aufbauen.“ Allein dadurch sei perspektivisch mit zusätzlichen Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr zu rechnen.

Noch größer seien zu erwartende finanzielle Folgen „durch die Zerstörung bisher gut funktionierender Mechanismen zur Preisregulierung“. Ärzte oder Apotheken könnten die Kosten einer Therapie ohne Kenntnis der tatsächlichen Erstattungsbeträge nicht mehr abschätzen und Medikamente entsprechend preisgünstig verordnen beziehungsweise abgeben. Schließlich drohten durch den vorgesehenen Prozess der Nacherstattung erhebliche Liquiditätsverschiebungen und Kostensteigerungen. „Der Plan zur Einführung von Geheimpreisen ist daher ein Irrweg“, betonte Reimann.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) forderte eine Ergänzung von Regelungen für den Bereich der Medizinprodukte. Unter anderem sollten die je nach Bundesland unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinheitlicht werden und die einheitlichen Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen auch im Medizinprodukte-Bereich für alle Ethikkommissionen gelten. „Der Gesetzentwurf fokussiert sehr stark Arzneimittel. Klinische Studien spielen aber auch bei Medizinprodukten eine große Rolle und sollten im Gesetz berücksichtigt werden“, erläuterte BVmed-Vorstandsmitglied Marc-Pierre Möll. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte den Entwurf. Kritisch sieht er aber die Schaffung einer beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) angesiedelten Bundes-Ethikkommission. (ter)

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.