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GDAG-Entwurf: Kassen und Ärzte kritisieren Kompetenzen der Digitalagentur

07.06.2024 3 Min. Lesedauer

Die Pläne der Bundesregierung zur Gründung einer Digitalagentur für Gesundheit stoßen bei Krankenkassen und Ärzteschaft auf Vorbehalte. Positiv sei zwar, dass die neue Digitalagentur Gesundheit „künftig besser in der Lage“ sei, „für eine stabile und möglichst performante Telematikinfrastruktur zu sorgen“, erklärte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der Verbändeanhörung zum Entwurf des „Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ (GDAG). Sie kritisierte aber die geplante „Konzentration" von Befugnissen und die Ausstattung mit „hoheitlichen Befugnissen“: „Sie handelt damit faktisch wie eine Behörde, ist aber zu 93 Prozent durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.“ Anreize, die Versichertengelder wirtschaftlich einzusetzen, gebe es aber nicht.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Gesellschaft für Telematik zu einer Digitalagentur Gesundheit ausbauen und ihr weitergehende Kompetenzen verleihen. So bewertet die AOK-Vorständin die Absicht, der Agentur die zentrale Ausschreibung von Komponenten und Diensten für die Telematikinfrastruktur zu übertragen, obwohl sie weiterhin für die Zulassung dieser Komponenten zuständig bleiben soll, als kritisch: „Der Gesetzgeber verabschiedet sich damit von einem Marktmodell und treibt die Verstaatlichung der Digitalisierung im Gesundheitswesen voran.“
 
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung befürchtet ebenfalls Eingriffe in die Selbstverwaltung – etwa, wenn die Digitalagentur an den Verhandlungen der Selbstverwaltung beteiligt werde. Der geplante Einfluss gehe weit über die Betriebsverantwortung für die Telematikinfrastruktur hinaus. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft bemängelt in ihrer Stellungnahme das Fehlen eines „kooperativen Ansatzes“.
 
Der beabsichtigte Abbau der „aktuell erkennbaren Defizite" etwa bei der Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der digitalen Systeme sei „erfolgsentscheidend“ für die Digitalisierung, heißt es in der Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Es sei dann nur „folgerichtig“, die „inakzeptablen“ Sanktionen gegen Ärzte und Psychotherapeuten zu streichen. Die privaten Krankenversicherungen bemängeln, die Voraussetzungen für eine „gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur" seien wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage für die antragsfreie, obligatorische Krankenversichertennummer nur bedingt gegeben. (sg)

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